Auszug - Wohnungsbau blockiert?  

 
 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 12.04.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0570/XX Wohnungsbau blockiert?
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUStadtentwicklung und Wohnen
Verfasser:Förster, ChristopherFuhrmann, Marlis
Drucksache-Art:AntragMitteilung - 2. Lesung
 
Beschluss


Herr Kringel erhält das Wort und begründet den Antrag. Demnach ist der Eindruck entstanden, dass die Bebauung trotz Baugenehmigung blockiert wird. In diesem Zusammenhang möchte er wissen, ob ein Abriss für mehr Neubau denkbar sei.

 

Herr BzStR Biedermann führt aus, dass das in Rede stehende Grundstück hinlänglich bekannt ist (Stichwort Mauer zum Comeniusgarten). Im hinteren Bereich gibt es Baurecht. Hierbei ist es für die Erteilung der Baugenehmigung unerheblich (nicht Bestandteil des Genehmigungsverfahrens), wie das Baumaterial auf das Grundstück gebracht wird. Der neue Eigentümer, der das Grundstück mit der Baugenehmigung erworben hat, ist an die Verwaltung herangetreten. Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) hat eine Baustraße über den Spielplatz am Karl-Marx-Platz abgelehnt. Das Stadtentwicklungsamt hat dem Abriss der beiden vorderen, bewohnten Gebäude nicht zugestimmt (Milieuschutz- und Sanierungsgebiet).

 

Seit dem 28.02.2018 gibt es bei den Häusern Probleme mit der Gas- und Wasserversorgung, welche erst in der vergangenen Woche endgültig behoben wurden. Der Vorfall wurde durch die Bau- und Wohnungsaufsicht intensiv geprüft, u.a. musste gegenüber dem Eigentümer sogar eine Ersatzvornahme angedroht werden, damit die umgehende Versorgung wieder hergestellt wird. Der Zeitraum bis zur Wiederherstellung ist nach Meinung von Herrn BzStR Biedermann entschieden zu lang gewesen.

 

Die Vorsitzende bittet um ein Meinungsbild zum Antrag.

 

Für Herrn Laumann verblüfft der Antrag, da er fachlich falsch sei. Der Eigentümer habe sich seiner Meinung nach schlichtweg verzockt. Es ist nicht Aufgabe des Bezirks, dies nun zu lösen. Der Antrag sollte zurückgezogen werden.

 

Herr Morsbach erkundigt sich, ob eine Erschließung über die Karl-Marx-Straße möglich sei. Dies wurde nach Aussage von Herrn Groth nicht geprüft. Gleichwohl wurde die BSG gebeten, erste Prüfungen anzustellen, ob ein Kran Baumaterial von der Karl-Marx-Straße aus über die vorderen Häuser heben könnte. Im Ergebnis gibt es Baukräne, welche dies können. Eine tiefergehende Prüfung wurde (u.a. wegen U-Bahn) nicht vorgenommen. Nach seiner Auffassung gibt es sicher weitere Möglichkeiten außer Baustraße oder Abriss.

 

Für Herrn Wittke erschließt sich bisher nicht, ob Baufahrzeuge die Einfahrt durch die vorderen Häuser nutzen können. Ein Gast (Mieter) führt aus, dass die Durchfahrt für Fußgänger, Pkw, maximal Lieferwagen jedoch keine Lkw möglich wäre. Herr Dr. Hoffmann schließt sich der Auffassung von Herrn Laumann an. Seit 14 Tagen steht zudem als Beispiel ein Baukran vor der Alten Post oder auch am Eckgebäude Karl-Marx-Platz/Karl-Marx-Straße.

 

Die Vorsitzende eröffnet nun die Diskussion für die anwesenden Mieter*innen. Für diese ist der Antrag ein Schlag ins Gesicht. Der Eigentümer hat zudem bei der Behebung der Schäden an der Gas- und Wasserleitung keinerlei Unterstützung für die Mieter*innen erkennen lassen. Die Leitungen wurden erst vor etwa 6-7 Jahren erneuert. Für die Mieter*innen liegt der Verdacht nahe, dass die Leitungen mutwillig beschädigt wurden. Sie haben hierfür keine Beweise, haben jedoch Anzeige erstattet. Die jetzigen Versorgungsleitungen nehmen die Mieter*innen nur als eine provisorische Lösung wahr.

 

Die Vorsitzende fasst die zwei Aspekte zusammen, wonach ein unsachgemäßer Umgang bei den beschädigten Versorgungsleitungen bestanden hat und die Mieter*innen in ihren Wohnungen bleiben möchten.

 

Herrn BzStR Biedermann führt aus, dass die Verwaltung keine Kenntnisse darüber vorliegen, ob die Beschädigungen mutwillig herbeigeführt wurden. Der Eigentümer stellt den Sachverhalt zudem anders dar. Die Polizei hat nach seinen Erkenntnissen keine Ermittlungen in dem Fall aufgenommen. Grundsätzlich hat er den Eigentümer bisher als vertrauensvolle Person kennengelernt. Umso mehr ist er irritiert, was vor Ort passiert ist. Der gegebene Hinweis zu den Versorgungsleitungen wird durch die Bau- und Wohnungsaufsicht geprüft, aus der Ferne ist dieser nicht zu beurteilen (Nachtrag zum Protokoll: die Prüfung hat keine Auffälligkeiten ergeben). Für die Bewohner*innen wurde die Mieterberatung beauftragt, welche sich in Kürze mit diesen in Verbindung setzen wird. Herr BzStR Biedermann kann die Sorgen der Mieter*innen verstehen und nachvollziehen. Die Genehmigung für die Bebauung/Verdichtung ist nach geltendem Recht erteilt worden, an welches die Verwaltung gebunden ist. Herr Groth ergänzt dahingehend, dass ein Abriss der vorderen Häuser nicht in Frage kommt.

 

Die Vorsitzende gibt das Wort an Herrn Kringel, der zunächst die Ausführungen von Herrn Laumann als nicht ruhmreich kritisiert. Er fordert in diesem Zusammenhang die Aussage von Herrn Laumann, dass dieser Antrag für „unsere befreundeten Bauunternehmer“ gestellt wurde, in das Protokoll aufzunehmen. Für Herrn Kringel sind die Emotionen verständlich, gleichwohl gehe es um die Schaffung von Wohnraum und konkret, wie es geschafft werden kann, dort zu bauen. Herr Kringel möchte wissen, wie die ablehnende Entscheidung des SGA begründet wurde. Herr Groth bittet diese im zuständigen Fachamt zu erfragen.

 

Die Vorsitzende weist darauf hin, dass es sich bei dem Spielplatz, direkt angrenzend an den Comeniusgarten nicht einfach um einen Grünstreifen handelt. Herr Kringel hat die Ausführungen von Herrn BzStR Biedermann so verstanden, dass der Eigentümer bisher kooperativ mit dem Bezirk zusammenarbeitet. Er hält es daher für sinnvoll, Gespräche mit ihm aufzunehmen und gemeinsam Lösungsansätze zu finden. Die Vorsitzende schlägt vor, den Antrag umzuformulieren bzw. zunächst zurückzustellen. Für Herrn Kringel ist es wichtig, alle Beteiligten zusammenzuführen, um zu klären, wie der beabsichtigte Wohnungsbau realisiert werden kann. Für Herrn Wittke ist die Diskussion ohne Informationen zur Entscheidung des SGA nicht zielführend und er bittet, dem Ausschuss die Entscheidung des SGA zugänglich zu machen. Herr BzStR Biedermann macht deutlich, dass es sich um die Entscheidung und die Verantwortlichkeit des SGA handelt. Es gilt das Ressortprinzip, wonach jede Abteilung eigenständig und eigenverantwortlich geleitet wird. Es besteht gleichwohl kein Rechtsanspruch für Private, ihre Bautätigkeiten über öffentliches Gebiet realisieren zu können. Herr Wittke schlägt eine gemeinsame Sitzung beider Fachausschüsse vor. Herr Morsbach nimmt die Entwicklungen vor Ort mit großer Sorge zur Kenntnis. Die Handlungen des Eigentümers stehen im Widerspruch zu den bisherigen Gesprächen. Sechs Wochen für die Wiederherstellung der Versorgungsleitungen sind unzumutbar, aktuell muss nun eine Entmietung befürchtet werden. Auch wenn dem Eigentümer eine Bebauung ermöglicht werden soll, ist der Antrag für die SPD-Fraktion nicht zustimmungsfähig. Herr Laumann schließt sich dem an und plädiert für das Zurückziehen des Antrags. Herr Wewer verweist auf die erfolgten Angebote im Rahmen der Diskussion. Es ist die Aufgabe des Eigentümers, sich bereits im Vorfeld zu überlegen, wie die Bebauung realisiert werden kann. Trotz des Entgegenkommens bei der Mauer des Comeniusgartens, sieht er keine Veranlassung, hier mit dem Eigentümer über einen Abriss zu verhandeln. Der Antrag wird durch die Grünen abgelehnt. Die Vorsitzende möchte wissen, wie zum Antrag weiter verfahren werden soll. Herr Kringel ist unter der Voraussetzung einer gemeinsamen Ausschusssitzung bereit, den Antrag zunächst zurückzustellen. Dies ist nach Aussage der Vorsitzenden nicht üblich. Für Herrn Morsbach ist das Knüpfen an Bedingungen nicht vertretbar. Herr Kringel könne die Vorsitzende bitten, das SGA in den Ausschuss einzuladen oder aber den Antrag mitberatend in den anderen Fachausschuss zu überweisen. Herr Dr. Hoffmann beantragt die Abstimmung des Antrags, Herr Morsbach die Vertagung. Die Vorsitzende begrüßt den Vorschlag von Herrn Morsbach, das Fachamt einzuladen.

 

Herr Kringel stellt daraufhin den Antrag zurück und bittet die Vorsitzende, das SGA in den Ausschuss einzuladen.


 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Postanschrift

Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen