Auszug - Bebauungsplan zur Vorhaltung von Produktionsflächen erstellen  

 
 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 12.04.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0520/XX Bebauungsplan zur Vorhaltung von Produktionsflächen erstellen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEBA/StadtSozBüd
Verfasser:Fuhrmann, MarlisBiedermann, Jochen
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss


Der Antrag wurde, wie Frau Fuhrmann einleitet, mitberatend im Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung erörtert und dort die Annahme empfohlen. Durch den Antrag sollen, wie Frau Fuhrmann weiter ausführt, benötigte Gewerbeflächen insbesondere für mittelständische Unternehmen gesichert werden, statt weitere Beherbergungsbetriebe entstehen zu lassen (Verschiebung zu Dienstleistungen). Sie bittet um Redebeiträge.

 

Auf die Frage von Herrn Laumann zum Planungs- bzw. Baurecht gibt Herr Groth an, dass nach derzeitigem Planungsrecht ein Hotel zulässig sei. Herr Kringel möchte wissen, wie die Nachbargrundstücke genutzt werden, wie stark die Durchmischung ist und was gegen ein Hotel spricht. Herr Groth erläutert hierzu, dass das gesamte Gebiet gemäß Baunutzungsplan als Gewerbegebiet deklariert ist. Es gibt eine heterogene Ansiedlung verschiedenster Gewerbe- und Dienstleistungsunternehmen.

 

Herr Wewer kann dem Antrag nicht anschließen. Es ist unklar, wer die Feststellung im letzten Satz der Begründung getroffen hat. Wenn sich der Investor dem Wettbewerb stellen will, ist dies sein Recht.

Herr Morsbach, Vorsitzender im mitberatenden Ausschuss, begründet kurz die dortige Entscheidung. Demnach wurde die Argumentation pro Gewerbe als gewichtiger eingestuft. Herr Wittke schließt sich den Ausführungen von Herrn Wewer an. Für die CDU ist der Antrag nicht plausibel und wird abgelehnt. Herr Kringel möchte wissen, ob eine Baugenehmigung untersagt werden kann. Der Bauwunsch ist vor einigen Monaten hier im Ausschuss ganz bewusst zur Kenntnis gegeben worden, wie Herr BzStR Biedermann erklärt. Sollte die BVV hier anders argumentieren, ist ein entsprechender Beschluss zu treffen. Fachlich und rechtlich ist ein B-Plan für ein einzelnes Grundstück schwierig zu begründen. Es gibt einen Antrag des Investors und der Bauvorentscheid (begründet Baurecht) ist nach Aussage von Herrn BzStR Biedermann in Bearbeitung.

 

Herr Laumann bringt einen Änderungsantrag wie folgt ein und begründet diesen.

 

„Das Bezirksamt wird gebeten, durch einen Textbebauungsplan bei der Gewerbefläche an der Neuköllnischen Allee zwischen Kanal und Grenzallee Hotels und Vergnügungsstätten auszuschließen.“

 

Frau Fuhrmann erkundigt sich, ob eine rasche Umsetzung möglich sei, welches Herr Groth bejaht. Frau Fuhrmann übernimmt den Änderungsvorschlag und bittet, da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, um Abstimmung. Der Antrag wird daraufhin bei Nein der CDU und 1x Grüne mehrheitlich mit den Stimmen der SPD, Grüne und Linke beschlossen.

 

Herr Wittke erkundigt sich daraufhin zur Geschäftsordnung und der Behandlung des Ursprungsantrags. Frau Fuhrmann und Herr Morsbach erläutern daraufhin die Beratungsreihenfolge und das Verfahren.


 
 

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