Tagesordnung - 17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen  

 
 
Bezeichnung: 17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
Datum: Do, 12.04.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Protokollabstimmung der 13., 14. und 15. Sitzung      
Ö 3  
Bezirkliche Anmeldungen für Programme der Städtebauförderung      
Ö 4  
Wohnungsbau blockiert?  
Enthält Anlagen
0570/XX  
Ö 5  
Bebauungsplan zur Vorhaltung von Produktionsflächen erstellen  
Enthält Anlagen
0520/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, durch einen Textbebauungsplan bei der Gewerbefläche an der Neuköllnischen Allee zwischen Kanal und Grenzallee Hotels und Vergnügungsstätten auszuschließen.

 

Ursprung:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten in einen Textbebauungsplan festzuschreiben, dass auf dem als Gewerbefläche ausgewiesenen Grundstück Neuköllnische Allee 9 keine Hotelbauten zulässig sind.

 

Begründung:

Die Gewerbeflächen am S-Bahnring sind für mittelständisches Gewerbe und ihre Produktionsbetriebe vorzuhalten. Durch den Erweiterungsbau des Estrel-Hotels ist der Bedarf an Hotelbauten gedeckt.

 

-Schlussbericht-

 

Mit Beschluss des Bezirksamts vom 16.05.2018 wurden die Planungsziele des aufgestellten Bebauungsplanentwurfs 8-71 r die Grundstücke Neuköllnische Allee 1, 9 und 15 im Bezirk Neulln konkretisiert, wonach Betriebe des Beherbergungsgewerbes sowie Vergnügungsstätten im festzusetzenden Industriegebiet zukünftig ausgeschlossen werden sollen. Somit besteht eine hinreichende rechtliche Grundlage, um im Falle eines den Planungszielen entgegenstehenden Vorhabens im Geltungsbereich des Bebauungsplans 8-71 von den Sicherungs­instrumenten der Planung gemäß §§ 14, 15 des Baugesetzbuchs Gebrauch machen zu können. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen wurde hierüber in der 18. Sitzung am 17.05.2018 informiert.

 

r weitere Gewerbeflächen an der Neuköllnischen Allee zwischen Neuköllner Schifffahrtskanal und Grenzallee (Neuköllnische Allee 6, 33, 34), außerhalb des Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 8-71, ist derzeit kein weitergehendes Planerfordernis erkennbar. Im Falle möglicher Veränderungstendenzen für diese Grundstücke ist die Aufstellung eines Bebauungsplans für die betreffenden Grundstücke erneut zu prüfen.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung

(Drs.Nr. 0520/XX) als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den20. November 2018

 

 

 

________________________________________

HikelBiedermann

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

   
    28.02.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.6 - überwiesen
   

Der Antrag wird federführend in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen und mitberatend in den Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung überwiesen.

   
    13.03.2018 - Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
    Ö 4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Frau Fuhrmann erläutert den Antrag.

 

Nach eingehender Diskussion und Abstimmung wird mit den Stimmen von SPD, Linken und Grünen und gegen die Stimmen der CDU, die Annahme des Antrags dem Stadtentwicklungsausschuss empfohlen.

   
    12.04.2018 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
    Ö 5 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Der Antrag wurde, wie Frau Fuhrmann einleitet, mitberatend im Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung erörtert und dort die Annahme empfohlen. Durch den Antrag sollen, wie Frau Fuhrmann weiter ausführt, benötigte Gewerbeflächen insbesondere für mittelständische Unternehmen gesichert werden, statt weitere Beherbergungsbetriebe entstehen zu lassen (Verschiebung zu Dienstleistungen). Sie bittet um Redebeiträge.

 

Auf die Frage von Herrn Laumann zum Planungs- bzw. Baurecht gibt Herr Groth an, dass nach derzeitigem Planungsrecht ein Hotel zulässig sei. Herr Kringel möchte wissen, wie die Nachbargrundstücke genutzt werden, wie stark die Durchmischung ist und was gegen ein Hotel spricht. Herr Groth erläutert hierzu, dass das gesamte Gebiet gemäß Baunutzungsplan als Gewerbegebiet deklariert ist. Es gibt eine heterogene Ansiedlung verschiedenster Gewerbe- und Dienstleistungsunternehmen.

 

Herr Wewer kann dem Antrag nicht anschließen. Es ist unklar, wer die Feststellung im letzten Satz der Begründung getroffen hat. Wenn sich der Investor dem Wettbewerb stellen will, ist dies sein Recht.

Herr Morsbach, Vorsitzender im mitberatenden Ausschuss, begründet kurz die dortige Entscheidung. Demnach wurde die Argumentation pro Gewerbe als gewichtiger eingestuft. Herr Wittke schließt sich den Ausführungen von Herrn Wewer an. Für die CDU ist der Antrag nicht plausibel und wird abgelehnt. Herr Kringel möchte wissen, ob eine Baugenehmigung untersagt werden kann. Der Bauwunsch ist vor einigen Monaten hier im Ausschuss ganz bewusst zur Kenntnis gegeben worden, wie Herr BzStR Biedermann erklärt. Sollte die BVV hier anders argumentieren, ist ein entsprechender Beschluss zu treffen. Fachlich und rechtlich ist ein B-Plan für ein einzelnes Grundstück schwierig zu begründen. Es gibt einen Antrag des Investors und der Bauvorentscheid (begründet Baurecht) ist nach Aussage von Herrn BzStR Biedermann in Bearbeitung.

 

Herr Laumann bringt einen Änderungsantrag wie folgt ein und begründet diesen.

 

„Das Bezirksamt wird gebeten, durch einen Textbebauungsplan bei der Gewerbefläche an der Neuköllnischen Allee zwischen Kanal und Grenzallee Hotels und Vergnügungsstätten auszuschließen.“

 

Frau Fuhrmann erkundigt sich, ob eine rasche Umsetzung möglich sei, welches Herr Groth bejaht. Frau Fuhrmann übernimmt den Änderungsvorschlag und bittet, da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, um Abstimmung. Der Antrag wird daraufhin bei Nein der CDU und 1x Grüne mehrheitlich mit den Stimmen der SPD, Grüne und Linke beschlossen.

 

Herr Wittke erkundigt sich daraufhin zur Geschäftsordnung und der Behandlung des Ursprungsantrags. Frau Fuhrmann und Herr Morsbach erläutern daraufhin die Beratungsreihenfolge und das Verfahren.

   
    25.04.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.19 - vertagt
   

vertagt

   
    30.05.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.14 - vertagt
   

vertagt

   
    27.06.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.1 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, durch einen Textbebauungsplan bei der Gewerbefläche an der Neuköllnischen Allee zwischen Kanal und Grenzallee Hotels und Vergnügungsstätten auszuschließen.

 

Redebeiträge: Frau BV Fuhrmann, Herr BV Wittke, Herr BV Morsbach, Herr BV Szczepanski, Herr BV Lüdecke, Herr BV Kringel, Herr BzStR Biedermann, Herr BV Leppek, Herr BV Scharmberg, Herr BV Kapitän, Herr BV Lüdecke, Herr BV Wittke, Herr BV Morsbach, Herr BV Kringel, Frau BV Fuhrmann, Herr BV Szczepanski, Herr BV Lüdecke, Herr BV Leppek, Herr BV Szczepanski, Herr BV Wittke, Frau BV Zielisch.

 

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der Grünen und der LINKEN gegen die Stimmen der CDU, der AfD, der AfD-Neu, der Gr. FDP und der Fraktionslosen beschlossen.

   
    05.12.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 16.3 - vertagt
   

vertagt

   
    23.01.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.22 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Mit Beschluss des Bezirksamts vom 16.05.2018 wurden die Planungsziele des aufgestellten Bebauungsplanentwurfs 8-71 für die Grundstücke Neuköllnische Allee 1, 9 und 15 im Bezirk Neukölln konkretisiert, wonach Betriebe des Beherbergungsgewerbes sowie Vergnügungsstätten im festzusetzenden Industriegebiet zukünftig ausgeschlossen werden sollen. Somit besteht eine hinreichende rechtliche Grundlage, um im Falle eines den Planungszielen entgegenstehenden Vorhabens im Geltungsbereich des Bebauungsplans 8-71 von den Sicherungs­instrumenten der Planung gemäß §§ 14, 15 des Baugesetzbuchs Gebrauch machen zu können. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen wurde hierüber in der 18. Sitzung am 17.05.2018 informiert.

 

Für weitere Gewerbeflächen an der Neuköllnischen Allee zwischen Neuköllner Schifffahrtskanal und Grenzallee (Neuköllnische Allee 6, 33, 34), außerhalb des Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 8-71, ist derzeit kein weitergehendes Planerfordernis erkennbar. Im Falle möglicher Veränderungstendenzen für diese Grundstücke ist die Aufstellung eines Bebauungsplans für die betreffenden Grundstücke erneut zu prüfen.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung

(Drs.Nr. 0520/XX) als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den20. November 2018

 

________________________________________

HikelBiedermann

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 

Kenntnis genommen

Ö 6  
Erhalt des "Gletschers" in Britz  
Enthält Anlagen
0302/XX  
Ö 7  
Konzept für einen verträglichen Tourismus  
Enthält Anlagen
0303/XX  
Ö 8  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 9  
Neu- und Erweiterungsbauten      
Ö 10  
Verschiedenes      
Ö 11  
Nächste Sitzung 17. Mai 2018      
               
 
 

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