Drucksache - 0676/V
1. Gegenstand der Vorlage:Aufstellung der Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter für das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg für die Geschäftsjahre 2018 bis 2023
2. Berichterstatter:Bezirksstadtrat Michael Karnetzki
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt die Aufnahme von 11 benannten Personen (vgl. beigefügte Liste) in die nach den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung erstellten Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter für das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg für die Geschäftsjahre 2018 bis 2023.
Begründung:
Nach § 28 in Verbindung mit § 185 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) stellen die Bezirke in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter auf.
Für den Verwaltungsbezirk Steglitz-Zehlendorf von Berlin hat der Präsident des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg für die Wahl der ehrenamtlichen Richter für das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Zahl der in die Vorschlagsliste des Bezirks aufzunehmenden Personen mit 11 festgesetzt. Hierbei soll auf ein ausgewogenes Verhältnis der Geschlechter geachtet werden.
Die erstellte Liste (vgl. Anlage) enthält aktuell 11 Personen (1 Frau und 10 Männer). Die Personen haben sich freiwillig gemeldet, sodass keine Heranziehung von Personen aus der Bevölkerung nach dem Zufallsprinzip notwendig wurde.
Die Sortierung ist in alphabetischer Reihenfolge der Familiennamen erfolgt.
Bei der Aufstellung der Vorschlagsliste wurden die Vorschriften der §§ 20 bis 23, 186 VwGO hinsichtlich der von den vorgeschlagenen Personen zu erfüllenden persönlichen Voraussetzungen beachtet.
Weitere bis zur Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung im Amt eingehende Erklärungen von Personen, die die persönlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Amtes erfüllen, werden der Bezirksverordnetenversammlung unverzüglich zugeleitet, da vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg keine Aufnahmefrist festgesetzt wurde.
Nach § 28 Satz 4 VwGO ist für die Aufnahme in die Liste die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.
Cerstin Richter-KotowskiMichael Karnetzki BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat
Die BVV hat in ihrer 18. Sitzung am 21.03.2018 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt die Aufnahme von 12 benannten Personen (vgl. beigefügte Listen) in die nach den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung erstellten Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter für das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg für die Geschäftsjahre 2018 bis 2023.
Kromm Stellv. Bezirksverordnetenvorsteher |
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