Drucksache - 0624/V
Die BVV möge beschließen
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass in der Schloßstraße südlich der Kreuzung Grunewald-/Albrechtstraße in Fahrtrichtung Nord für einen sicheren Radverkehr a) die Benutzung der Busspur für den Radverkehr zugelassen wird, b) geprüft wird, ob die vorhandene Busspur im Bereich der Bushaltestelle aufgeweitet werden kann, um dem Radverkehr ein sicheres Vorbeifahren an den dort stehenden BVG Bussen zu erlauben.
Begründung:
zu a) Im Zuge der vor zwei Jahren aufgehobenen Benutzungspflicht des Radwegs entlang des Kreisel-Hochhauses wurde vergessen, den Radverkehr auf der Busspur zuzulassen. Das sollte nachgeholt werden. Andernfalls müssten Radfahrende, die zu Recht den gefährlichen, durch das noch lange Zeit auf dem Gehweg stehende Baugerüst geführten Radweg nicht benutzen wollen, links neben der Busspur auf dem verbleibenden Kfz-Fahrstreifen fahren müssten. Dies wäre unnötig und gefährlich.
zu b) Die Sanierungsarbeiten des Kreisel-Hochhauses werden noch in diesem Jahr beginnen und dann mindestens zwei Jahre dauern. Mindestens so lange sollte eine sichere Umfahrung der Baustelle für den Radverkehr vorgesehen werden. Radfahrenden das Vorbeifahren links von den an der Haltestelle stehenden BVG Bussen zu ermöglichen würde auch Konflikte mit aussteigenden Fahrgästen reduzieren.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 06. Dezember 2017
Für die Fraktion Bündnis90/Die Grünen
Steinhoff/WojahnManzke-Stoltenberg
Der Antrag wurde am 07.02.2018 in der 10. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste beraten und bei einer Abstimmung mit 13 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Ammer Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 17. Sitzung am 21.02.2018 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass in der Schloßstraße südlich der Kreuzung Grunewald-/Albrechtstraße in Fahrtrichtung Nord für einen sicheren Radverkehr a) die Benutzung der Busspur für den Radverkehr zugelassen wird, b) geprüft wird, ob die vorhandene Busspur im Bereich der Bushaltestelle aufgeweitet werden kann, um dem Radverkehr ein sicheres Vorbeifahren an den dort stehenden BVG Bussen zu erlauben.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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