Drucksache - 0312/V (neu)  

 
 
Betreff: Jährliche Statuserhebung des Sanierungsstaus und der Sanierungsbedarfe an Schulen in Steglitz-Zehlendorf
Status:öffentlichAktenzeichen:177/V
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-, GRÜNE- und FDP-Fraktion
Verfasser:1. Hippe, Dr. Bone-Winkel
2. Steinhoff/Wojahn, Ehrhardt
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
17.05.2017 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule, Bildung und Kultur Empfehlung
06.06.2017 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Hochbau, Gebäude- und IT-Verwaltung Empfehlung
29.06.2017 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Hochbau-, Gebäude- und IT-Verwaltung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
19.07.2017 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 09.05.2017
Beitritt GRÜNE vom 16.05.2017
BE SchuBiKu vom 08.06.2017
BE HochIT vom 29.06.2017
Beschluss vom 19.07.2017
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 26.10.2021

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die 2016 erhobene Statuserhebung (Gebäudecheck) des Sanierungsstaus und der Sanierungsbedarfe an den Schulen in Steglitz-Zehlendorf weiterhin jährlich unter Beachtung folgender Aspekte fortzuschreiben:

 

  • Jährliche Begehung zur Begutachtung der Schulgebäude unter Beteiligung der Schulleitungen

 

  • Kontinuierliche Pflege der entsprechenden Datenbank

 

  • Veröffentlichung der Übersicht der Sanierungsbedarfe auf der Homepage des Bezirkes sowie

 

  • Information der schulischen Gremien des Bezirks in geeigneter Form.

 

Das Bezirksamt wird ferner gebeten, mit der Erhebung die innere Infrastruktur der Gebäude zu erfassen und damit eine Grundlage für ein Monitoring des technischen Modernisierungsbedarfs an den Schulen zu schaffen.

 

Begründung:

 

Ziel einer regelmäßigen Erhebung des Gebäudezustands der Schulen in Steglitz-Zehlendorf nach einheitlichen Kriterien ist es, verlässliche Daten langfristig zu erheben und somit zu einer deutlichen Verbesserung der Qualität der Immobilienbetreuung, des Baumanagements und des baulichen Zustands der Schulimmobilien beizutragen.

 

Die jährliche Statuserhebung soll nicht nur den Sanierungsbedarf der Schulen beschreiben, sondern auch in transparenter Weise dokumentieren, welche Maßnahmen bereits stattgefunden haben.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 09. Mai 2017

 

 

Für die Fraktion der CDU    Für die GRÜNE-Fraktion

 

 

Hippe  Dr. Bone-Winkel   Steinhoff/Wojahn

 

 

Der Antrag wurde am 06.06.2017 in der 4. Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die 2016 erhobene Statuserhebung (Gebäudecheck) des Sanierungsstaus und der Sanierungsbedarfe an den Schulen in Steglitz-Zehlendorf weiterhin jährlich unter Beachtung folgender Aspekte fortzuschreiben:

 

  • Jährliche Begehung zur Begutachtung der Schulgebäude unter Beteiligung der Schulleitungen, wobei die Schulleitungen die schulischen Gremien geeignet beteiligen sollen

 

  • Kontinuierliche Pflege der entsprechenden Datenbank

 

  • Veröffentlichung der Übersicht der Sanierungsbedarfe auf der Homepage des Bezirkes sowie

 

  • Information der schulischen Gremien des Bezirks in geeigneter Form.

 

Das Bezirksamt wird ferner gebeten, mit der Erhebung die innere Infrastruktur der Gebäude zu erfassen und damit eine Grundlage für ein Monitoring des technischen Modernisierungsbedarfs an den Schulen zu schaffen.

 

Begründung:

Unverändert“

 

Die FDP-Fraktion ist dem Antrag in geänderter Fassung beigetreten.

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in geänderter Fassung mit 19 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrages in geänderter Fassung empfohlen.

 

Rolle, Lars

Ausschussvorsitzender

 

 

Der Antrag in der geänderten Fassung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur wurde am 29.06.2017 in der 4. Sitzung des Ausschusses für Hochbau-, Gebäude- und IT-Verwaltung beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die 2016 erhobene Statuserhebung (Gebäudecheck) des Sanierungsstaus und der Sanierungsbedarfe an den Schulen in Steglitz-Zehlendorf weiterhin jährlich unter Beachtung folgender Aspekte fortzuschreiben:

 

  • Jährliche Begehung zur Begutachtung der Schulgebäude unter Beteiligung der Schulleitungen, wobei die Schulleitungen die schulischen Gremien geeignet beteiligen sollen

 

  • Kontinuierliche Pflege der entsprechenden Datenbank

 

  • Veröffentlichung der Übersicht der Sanierungsbedarfe auf der Homepage des Bezirkes sowie

 

  • Information der schulischen Gremien des Bezirks in geeigneter Form.

 

Das Bezirksamt wird ferner gebeten, mit der Erhebung die innere Infrastruktur der Gebäude zu erfassen und damit eine Grundlage für ein Monitoring des technischen Modernisierungsbedarfs an den Schulen zu schaffen.

 

Dem zuständigen Ausschuss ist in der letzten Sitzung des Jahres zu berichten.“

 

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 12 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

cke

Stellv. Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 11. Sitzung am 19.07.2017 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die 2016 erhobene Statuserhebung (Gebäudecheck) des Sanierungsstaus und der Sanierungsbedarfe an den Schulen in Steglitz-Zehlendorf weiterhin jährlich unter Beachtung folgender Aspekte fortzuschreiben:

 

  • Jährliche Begehung zur Begutachtung der Schulgebäude unter Beteiligung der Schulleitungen, wobei die Schulleitungen die schulischen Gremien geeignet beteiligen sollen

 

  • Kontinuierliche Pflege der entsprechenden Datenbank

 

  • Veröffentlichung der Übersicht der Sanierungsbedarfe auf der Homepage des Bezirkes sowie

 

  • Information der schulischen Gremien des Bezirks in geeigneter Form.

 

Das Bezirksamt wird ferner gebeten, mit der Erhebung die innere Infrastruktur der Gebäude zu erfassen und damit eine Grundlage für ein Monitoring des technischen Modernisierungsbedarfs an den Schulen zu schaffen.

 

Dem zuständigen Ausschuss ist in der letzten Sitzung des Jahres zu berichten.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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