Drucksache - 0303/V  

 
 
Betreff: Treitschkestraße – was kann das Bezirksamt noch tun?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV KrauseBV Krause
Verfasser:Krause 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
17.05.2017 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Kleine Anfrage vom 09.05.2017
Schriftliche Beantwortung vom 19.05.2017

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Was kann noch getan werden, um die Anwohner_innen der Treitschkestraße nicht nur auf dem Papier in den Genuss einer „Spielstraße“ kommen zu lassen?

 

  1. Plant das Bezirksamt weitere Maßnahmen, um die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit sicherzustellen?

 

  1. Wie können Autofahrer_innen animiert werden, nicht außerhalb der gekennzeichneten Flächen zu parken?

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 09.05.2017

 

 

 

Hans-Walter Krause

 

 

Antwort des Bezirksamts:

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

die o.g. KA beantworte ich für das Bezirksamt schriftlich wie folgt:

1. Was kann noch getan werden, um die Anwohner_innen der Treitschkestraße nicht nur auf dem Papier in den Genuss einer „Spielstraße“ kommen zu lassen?

Die Verkehrssituation in der Treitschkestraße hinter dem Einkaufszentrum „Boulevard Berlin“ hat das Bezirksamt und den zuständigen Ausschuss der BVV bereits in der vergangenen Wahlperiode intensiv beschäftigt. Die in der BVV am 17. Mai 2017 beschlossene Drucksache 179/V („Adressänderung Saturn“) ist Ausfluss dieser Diskussion. Hiervon kann man sich eventuell versprechen, dass weniger Kundinnen und Kunden das Saturn-Geschäft im Boulevard Berlin von der Treitschkestraße aus anfahren. Viel mehr Möglichkeiten gibt es aber nicht mehr.

Der Sackgassenteil der Treitschkestraße ist keine Spielstraße, sondern ein verkehrsberuhigter Bereich. Die entsprechende Festsetzung erfolgte durch Bebauungsplan. Tatsächlich wird dieser Teil der Treitschkestraße jedoch nicht wie ein verkehrsberuhigter Bereich genutzt. Das liegt auch daran, dass er baulich nicht unbedingt als verkehrsberuhigter Bereich ausgestaltet ist. Aber auch das ist Ergebnis des Bebauungsplanverfahrens.

Dadurch, dass im verkehrsberuhigten Bereich eigentlich nicht vorgesehen ein von der Fahrbahn separater Gehweg angelegt ist, ist es für Fußnger attraktiver, entweder diesen baulich abgesetzten Gehwegbereich zu benutzen oder aber direkt am Rand des Harry-Breslau-Parks zu laufen. Ebenso wird für Kinderspiele nicht der verkehrsberuhigte Bereich, sondern der angrenzende Harry-Breslau-Park genutzt.

Beides erleichtert und beschleunigt natürlich den PKW-Verkehr auf der Fahrbahn.

Festsetzung und Gestaltung des verkehrsberuhigten Bereichs lassen sich ohne Änderung des Bebauungsplans nicht verändern.

2. Plant das Bezirksamt weitere Maßnahmen, um die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit sicherzustellen?

Die Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegt in der Zuständigkeit der Polizei. Das Bezirksamt plant keine Maßnahmen.

Insbesondere ist es nicht beabsichtigt Fahrbahnschwellen einbauen zu lassen. Fahrbahnschwellen haben regelmäßig den Effekt, dass die Fahrzeugführer, die sich nicht an die geltenden Regeln halten wollen, zügig bis zur Fahrbahnschwelle fahren, dort abbremsen und danach wieder beschleunigen. Aus diesem Grund wird der angestrebte Effekt der Geschwindigkeitsdämpfung nur im Bereich unmittelbar um die Fahrbahnschwelle erreicht.

Durch das Abbremsen und das anschließende Beschleunigen werden die unmittelbaren Anwohner der jeweiligen Fahrbahnschwelle einem erhöhten Lärmpegel ausgesetzt. Anwohnerbeschwerden würden sich somit nicht vermindern.

Ferner führt der Sackgassenteil der Treitschkestraße direkt auf eine der Feuerwehrzufahrten des Boulevard Berlin zu. Fahrbahnschwellen in diesem Bereich würden zu einer Beeinträchtigung für Rettungsfahrzeuge führen.

3. Wie können Autofahrer_innen animiert werden, nicht außerhalb der gekennzeichneten Flächen zu parken?

Sie fragen nach dem „Parken“. Zunächst ist aber zu betonen, dass keineswegs jedes Halten mit dem PKW in diesem Bereich der Treitschkestraße außerhalb der markierten Flächen unerlaubt und ordnungswidrig ist.

So ist es, mit Ausnahme des Bereichs der Feuerwehrzufahrt zum Boulevard Berlin, überall im verkehrsberuhigten Bereich erlaubt zum Be- und Entladen zu halten. Schwerbehinderte mit ausgelegtem Parkausweis dürfen dort auch parken, ohne sich an die markierten Flächen halten zu müssen.

Nicht nur die „Falschparker“, sondern mehr noch diejenigen, die hier für mehr oder weniger kurze Ladetätigkeiten in der Treitschkestraße halten, sind ein Problem, auf die die Anwohnerinnen und Anwohner hinweisen.

Parken dürfen in dieser Straße ohnehin nur die Anwohnerinnen und Anwohner mit der entsprechenden Anwohnervignette.

Die entsprechenden Parkflächenmarkierungen halte ich für nicht sehr glücklich gewählt, da sie sich farblich kaum vom Fahrbahnbelag absetzen. Es wird aber davon ausgegangen, dass die Anwohnerinnen und Anwohner, die alleine hier parken dürfen, wissen, dass sie sich im verkehrsberuhigten Bereich befinden, in dem sie nur innerhalb von markierten Parkflächen ihr Fahrzeug abstellen dürfen.

Da dieser Teil der Treitschkestraße innerhalb der Parkraumbewirtschaftung liegt, wird er durch die Beschäftigten der Parkraumüberwachung häufig kontrolliert. Zusätzlich wird dieser Bereich durch den Allgemeinen Ordnungsdienst und die Polizei kontrolliert. Zusätzlich wird der Allgemeine Ordnungsdienst dort aufgrund gezielter Hinweise durch Anwohner tätig. Eine weitere Erhöhung des Kontrolldrucks ist nicht gerechtfertigt, da er mit einer Absenkung des Kontrolldruck an anderen Stellen des Bezirks verbunden wäre.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Karnetzki

Bezirksstadtrat

 
 

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