Drucksache - 1059/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, für die 59 Gewässer 2.Ordnung – mit und ohne Straßenwasserzulauf – die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie durchzuführen.
Begründung:
Seit Dezember 2000 gelten für die Gewässerbewirtschaftung in Europa neue Regeln. Im Mittelpunkt der Richtlinie steht ein integrierter Gewässerschutz.
Aufgrund mangelnder Pflege über Jahrzehnte ist der Zustand der Gewässer im Bezirk schlecht. Nur mit einem langfristigen, vorausschauenden Management kann die Situation gelöst werden, ein zeitnaher Handlungsbedarf ist gefordert.
Die Gewässer 2. Ordnung sind ein wertvoller Lebensraum für viele Tiere wie Fische, Amphibien, Säugetiere und Vögel, darüber hinaus erfüllen sie neben dem Erhalt der Biodiversität und der Wertsteigerung der Naherholungsgebiete für Bürgerinnen und Bürger nachhaltige Aufgaben.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 06. Oktober 2014
Für die SPD-Fraktion
Buchta Dr. Kersten Ziffels
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Der Antrag wurde am 13.11.2014 in der 28. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung beraten und wie folgt geändert:
„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt möge berichten, inwieweit für die 59 Gewässer 2.Ordnung – mit und ohne Straßenwasserzulauf – die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie durchzuführen ist.“
Begründung: Unverändert.
Die GRÜNE-Fraktion ist dem Antrag in der geänderten Fassung beigetreten.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
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Der Antrag in der geänderten Fassung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung wurde am 27.11.2014 in der 43. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 33. Sitzung am 10.12.2014 beschlossen:
Das Bezirksamt möge berichten, inwieweit für die 59 Gewässer 2.Ordnung – mit und ohne Straßenwasserzulauf – die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie durchzuführen ist.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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