Drucksache - 1004/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die beschlossene Drs. 136/IV (Beschluss Nr. 123 vom 23.05.2012) ab 2015 umzusetzen.
Die Kosten sind ab 2015 in den Haushalt entsprechend einzustellen.
Begründung:
Die Hundebesitzer sind dazu verpflichtet, den Hundekot zu entfernen, haben rund um das Hundeauslaufgebiet Grunewaldsee jedoch keine Möglichkeit, die Kotbeutel zu entsorgen.
Stattdessen werden die Kotbeutel achtlos in den Wald geworfen bzw. aus Protest an Zäune gebunden. Die Aufstellung von Müllbehältern ist zwingend erforderlich, um das Problem zu lösen und die Erholungssuchenden nicht weiter zu belästigen.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 08. September 2014
Für die SPD-Fraktion
Buchta Kölsch
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Der Antrag wurde am 13.11.2014 in der 28. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung beraten und bei einer Abstimmung mit 5 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung abgelehnt.
Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
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Der Antrag wurde am 27.11.2014 in der 43. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 5 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 33. Sitzung am 10.12.2014 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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