Auszug - Fußgänger schützen
Frau Bezirksstadträtin Markl-Vieto führt aus, dass wer aus einem Grundstück auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen (§ 10 StVO). Fußgänger auf Gehwegen seien ebenso vorbeizulassen wie Radfahrer auf Radwegen oder Fahrbahnen. Wie die Unfallauswertung des hierfür zuständigen Polizeipräsidenten in Berlin aufzeige, gäbe es im Bereich der Straßeneinmündung Breisgauer Straße / Altvaterstraße in den letzten drei Jahren keinerlei Vorkommnisse oder gar Verkehrsunfälle, bei denen Fußgänger oder Fahrradfahrer beteiligt oder zu Schaden gekommen wären. Die bauliche Erkennbarkeit der Gehwegüberfahrt mit Pflasterwechsel im Gehwegbereich und einem deutlich zur Fahrbahn sichtbaren abgesenkten Bordstein entspräche darüber hinaus auch den aktuellen Regeln der Baukunst. Zusätzliche Fahrbahnmarkierungen wären bereits deshalb weder verkehrlich erforderlich noch nach Maßgabe der StVO möglich, da es von vornherein nicht zulässig wäre, gesetzliche Regelungen durch das Aufstellen von Verkehrszeichen oder das Auftragen von Fahrbahnmarkierungen lediglich zu wiederholen. Die SPD-Fraktion sieht auch keinerlei Handlungsbedarf. Insbesondere durch Kfz, welche an beiden Fahrbahnrändern unter der S-Bahnbrücke parken würden, sei der Verkehrsablauf in der Breisgauer Straße sowieso entschleunigt. Auch wenn Fahrzeuge dicht an der Einfahrt parkten sei eine Passierbarkeit dieser uneingeschränkt gegeben. Der Antrag wird vertagt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Parlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |