- Die Geschäftsstelle ist grundsätzlich telefonisch unter 030-9013-8316 zwischen 10:00 bis 14:00 Uhr erreichbar.
- Übermitteln Sie den Nachprüfungsantrag so rechtzeitig innerhalb der für den Auftraggeber geltenden Wartefrist nach § 134 Abs. 2 Satz 1 GWB, dass die Vergabekammer den Antrag prüfen und noch vor Ablauf dieser Frist an den Auftraggeber übermitteln kann.
- Eine taggleiche Prüfung, Bearbeitung und Übermittlung von Nachprüfungsanträgen, die von Montag bis Donnerstag nicht bis 12:00 Uhr und Freitag (sowie vor Feiertagen) nicht bis 10:00 Uhr eingehen, kann nicht gewährleistet werden. Eine telefonische Vorankündigung ist während der Geschäftszeiten der Geschäftsstelle möglich und ratsam.
Vergabekammer des Landes Berlin
Keine Erreichbarkeit der Vergabekammer am Mittwoch, 24.12.2025 und Mittwoch, 31.12.2025
Am Donnerstag, 24.12.2026 (Heiligabend) sowie am Donnerstag, 31.12.2026 (Silvester) ist die Vergabekammer nicht besetzt.
Wir bitten Sie, fristgebundene Schriftsätze jeweils am Vortag bis spätestens 10.00 Uhr zu übermitteln.
Eine fristgerechte Zustellung von Nachprüfungsanträgen kann andernfalls nicht gewährleistet werden.
Ausführliche Informationen - mit Checkliste für Antragsteller!
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Rechtsschutz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge u. Konzessionen Stand 02/2021
Checkliste für einen zulässigen Nachprüfungsantrag.
PDF-Dokument (167.0 kB) - Stand: Stand Februar 21
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Geschäftsordnung der Vergabekammer des Landes Berlin
PDF-Dokument (53.6 kB) - Stand: 13.08.2021
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Berliner Nachprüfungsverordnung
PDF-Dokument (12.8 kB)
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2. Änderungsverordnung der Berliner Nachprüfungsverordnung
PDF-Dokument (648.0 kB)
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Informationen Datenschutzgrundsatzverordnung (DSGVO) bei Nachprüfungsverfahren
von personenbezogenen Daten
PDF-Dokument (315.3 kB) - Stand: 23.06.2021
Vergabekammer des Landes Berlin
- Geschäftsstelle -
- Raum: 149
- Tel.: (030) 90138316
- Fax: (030) 90285300
- E-Mail Mail an die Vergabestelle