Vergabekammer des Landes Berlin

Was ist zu beachten?

  • Die Geschäftsstelle ist grundsätzlich telefonisch unter 030-9013-8316 zwischen 10:00 bis 14:00 Uhr erreichbar.
  • Übermitteln Sie den Nachprüfungsantrag so rechtzeitig innerhalb der für den Auftraggeber geltenden Wartefrist nach § 134 Abs. 2 Satz 1 GWB, dass die Vergabekammer den Antrag prüfen und noch vor Ablauf dieser Frist an den Auftraggeber übermitteln kann.
  • Eine taggleiche Prüfung, Bearbeitung und Übermittlung von Nachprüfungsanträgen, die von Montag bis Donnerstag nicht bis 12:00 Uhr und Freitag (sowie vor Feiertagen) nicht bis 10:00 Uhr eingehen, kann nicht gewährleistet werden. Eine telefonische Vorankündigung ist während der Geschäftszeiten der Geschäftsstelle möglich und ratsam.

Keine Erreichbarkeit der Vergabekammer am Mittwoch, 24.12.2025 und Mittwoch, 31.12.2025

Am Donnerstag, 24.12.2026 (Heiligabend) sowie am Donnerstag, 31.12.2026 (Silvester) ist die Vergabekammer nicht besetzt.

Wir bitten Sie, fristgebundene Schriftsätze jeweils am Vortag bis spätestens 10.00 Uhr zu übermitteln.
Eine fristgerechte Zustellung von Nachprüfungsanträgen kann andernfalls nicht gewährleistet werden.

Ausführliche Informationen - mit Checkliste für Antragsteller!

  • Rechtsschutz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge u. Konzessionen Stand 02/2021

    Checkliste für einen zulässigen Nachprüfungsantrag.

    PDF-Dokument (167.0 kB) - Stand: Stand Februar 21

  • Für die Prüfung von EU-Vergabeverfahren von öffentlichen Auftraggebern des Landes Berlin sind Nachprüfungsanträge schriftlich, per Telefax oder Email mit qualifizierter elektronischer Signatur zu richten an die:
  • Vergabekammer des Landes Berlin,
    Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
    Fax: +49 30 9028-5300
    beA/ beBPo: Vergabekammer des Landes Berlin
    E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de
  • Schutzschriften, Anlagen zu Nachprüfungsanträgen und sonstige Schriftsätze einschließlich Anlagen in laufenden Nachprüfungsverfahren können über das besondere elektronische Behördenpostfach oder – auch ohne elektronische Signatur – elektronisch an die oben angegebene E-Mail-Adresse übermittelt werden.“
  • Die Zurverfügungstellung von Mehrexemplaren von Schriftsätzen durch die Verfahrensbeteiligten ist nicht erforderlich.
  • Geschäftsordnung der Vergabekammer des Landes Berlin

    PDF-Dokument (53.6 kB) - Stand: 13.08.2021

  • Berliner Nachprüfungsverordnung

    PDF-Dokument (12.8 kB)

  • 2. Änderungsverordnung der Berliner Nachprüfungsverordnung

    PDF-Dokument (648.0 kB)

  • Informationen Datenschutzgrundsatzverordnung (DSGVO) bei Nachprüfungsverfahren

    von personenbezogenen Daten

    PDF-Dokument (315.3 kB) - Stand: 23.06.2021

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