Genehmigungen, Nachweise oder Registrierungen

  • Hand hält einen blauen Stempel über einem Dokument auf einem Schreibtisch mit Kugelschreiber und Laptop.

Bei der Unternehmensgründung müssen Sie oft verschiedene Genehmigungen, Nachweise oder Registrierungen erledigen. Zahlreiche Anlaufstellen – von Behörden über Kammern bis hin zu spezialisierten Beratungsstellen – können Sie dabei gezielt unterstützen und beraten, damit Sie alle erforderlichen Schritte rechtzeitig und korrekt umsetzen.

Gewerbe

Grundsätzlich ist es jedem gestattet, ein Gewerbe zu betreiben.

  • Erlaubnisfreie Gewerbe: In vielen Fällen kann ein Gewerbe ohne besondere Erlaubnis ausgeübt werden. Das Gewerbeamt bestätigt nur die Anmeldung.
  • Überwachungsbedürftige Gewerbe: Dazu gehören z.B. Auskunfteien, Detekteien, Ehe- und Partnervermittlungen, Altmetall und Gebrauchtwarenhandel oder Reisebüros. Bei der Anmeldung sind dem Gewerbeamt Nachweise zur Zuverlässigkeit einreichen, vor allem ein polizeiliches Führungszeugnis.
  • Erlaubnispflichtige Gewerbe: Für bestimmte Gewerbe sind besondere Nachweise erforderlich. Beispiele: Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (vor allem durch Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis), Nachweis einer Ausbildung, eines Studiums oder der Teilnahme an einer Unterrichtung oder Weiterbildung (z.B. der IHK).

Zu den erlaubnispflichtigen Gewerben zählen beispielsweise folgende gewerbliche Tätigkeiten:

Handwerk

Ein Handwerksunternehmen in den so genannten „gefahrgeneigten“ Berufen dürfen Sie nur gründen und führen, wenn Sie eine Meisterprüfung abgelegt haben oder eine Person mit Meistertitel anstellen. Diese Handwerke sind in der Anlage A der Handwerksordnung aufgeführt. Wer mit einem solchen Beruf gründet, wird in die Handwerksrolle seines Bezirks eingetragen. Daneben gibt es die „zulassungsfreien Handwerke“ sowie „handwerksähnliche“ Berufe, die Sie in der Anlage B1 bzw. B2 der Handwerksordnung finden. Informieren sie sich genau, ob Ihre Tätigkeit zulassungspflichtig, zulassungsfrei, handwerksähnlich oder möglicherweise überhaupt kein Handwerk, sondern ein Gewerbe aus dem Bereich Industrie, Handel oder Dienstleistung ist.

Freie Berufe

Für die meisten freiberuflichen Tätigkeiten ist eine hohe fachliche Kompetenz und eine entsprechende Ausbildung erforderlich. Diese müssen für „geregelte freie Berufe“ nachgewiesen werden. Bei

  • der Berufskammer: für Freiberufler und Freiberuflerinnen, die Mitglied bei einer Kammer sind;
  • öffentlichen Einrichtungen: z.B. beim Gesundheitsamt für nichtärztliche Heilberufe wie Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen;
  • IHK: z.B. für bestellte und vereidigte Sachverständige.

Bestimmte Freiberufler und Freiberuflerinnen (z.B. Journalistinnen und Journalisten oder Künstlerinnen und Künstler) dürften ihre Tätigkeit ohne Erlaubnis ausüben.

www.freie-berufe-berlin.de

Unterstützung bei allen Fragen bieten Ihnen hierbei auch die einheitlichen Ansprechpartner. Hier finden Sie alle Verwaltungsdienstleistungen rund um Ihr Unternehmen oder Ihre Selbstständigkeit auf einen Blick. Viele Formalitäten können hier online erledigt werden.