Für die meisten freiberuflichen Tätigkeiten ist eine hohe fachliche Kompetenz und eine entsprechende Ausbildung erforderlich. Diese müssen für „geregelte freie Berufe“ nachgewiesen werden. Bei
- der Berufskammer: für Freiberufler und Freiberuflerinnen, die Mitglied bei einer Kammer sind;
- öffentlichen Einrichtungen: z.B. beim Gesundheitsamt für nichtärztliche Heilberufe wie Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen;
- IHK: z.B. für bestellte und vereidigte Sachverständige.
Bestimmte Freiberufler und Freiberuflerinnen (z.B. Journalistinnen und Journalisten oder Künstlerinnen und Künstler) dürften ihre Tätigkeit ohne Erlaubnis ausüben.
www.freie-berufe-berlin.de
Unterstützung bei allen Fragen bieten Ihnen hierbei auch die einheitlichen Ansprechpartner. Hier finden Sie alle Verwaltungsdienstleistungen rund um Ihr Unternehmen oder Ihre Selbstständigkeit auf einen Blick. Viele Formalitäten können hier online erledigt werden.