Ausschreibung für Integrationsprojekte 2019

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) fördert im Auftrag des Bundesministeriums des Innern (BMI) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), ergänzend zu den gesetzlichen Integrationsangeboten (Integrationskurse, Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderinnen und Zuwanderer, Jugendmigrationsdienste) Projekte zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern.

Übergreifende Zielsetzung der geförderten Projekte: Die vom BAMF geförderten Projekte setzen im Wohnumfeld an, d. h. dort, wo alltägliche Kontaktmöglichkeiten zwischen Zugewanderten und Aufnahmegesellschaft bestehen. Im Fokus der Projekte stehen dabei sowohl die Integration der Zugewanderten als auch die interkulturelle Öffnung der Aufnahmegesellschaft. Mit der Förderung werden insbesondere folgende übergeordnete Ziele verfolgt:
  • Stärkung der Kompetenzen von Zugewanderten,
  • Gleichberechtigte Teilhabe Zugewanderter am gesellschaftlichen und politischen Leben, insbesondere durch verstärkte Einbeziehung von Migrantenorganisationen in die Integrationsarbeit vor Ort
  • Verbesserung der wechselseitigen Akzeptanz von Zuwanderer- und Aufnahmebevölkerung,
  • Kriminalitäts-und Gewaltprävention,

Nicht gefördert werden können Maßnahmen, die dem originären Zuständigkeitsbereich der Länder oder Kommunen zuzuordnen sind (z.B. Maßnahmen für Bildungsinstitutionen), Maßnahmen zur beruflichen Integration, Maßnahmen zur individuellen Integrationsplanung (Methode des Case-Managements) wie sie von der Migrationsberatung (MBE/JMD) durchgeführt werden, Maßnahmen zur Integration durch Sport, Maßnahmen zu Erwerb und Verbesserung deutscher Sprachkompetenz und –performanz (Sprachkurse) sowie investive Maßnahmen (Baumaßnahmen). Um die dargestellten übergeordneten Ziele zu erreichen, werden 2019 Projekte zu im Folgenden vorgestellten Themenschwerpunkten gefördert:Werte, Vorurteile, Koordination in der Integrationsarbeit, Identitätsbildung und Teilhabe. Die detaillierte Beschreibung der Themenschwerpunkte entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.
Projektanträge müssen eindeutigen Bezug zu einem der folgenden aktuellen Themenschwerpunkte aufweisen. Im Rahmen des vorgegebenen Oberziels, welches jeweils einen Themenschwerpunkt repräsentiert, müssen in der Projektkonzeption projektspezifische Ziele definiert werden.

Antragstellung

Die Antragstellung läuft über einen zweistufigen Prozess. Im ersten Schritt ist ein formloser Antrag bis einschließlich 15.06.2018 (Ausschlussfrist: Poststempel!) einzureichen (später eingehende Anträge werden bei der Auswahl nicht berücksichtigt). Die hierbei positiv ausgewählten Projekte werden in einem zweiten Schritt aufgefordert, über das Förderportal easy-Online eine finale Antragseinreichung vorzunehmen. Nach finaler Antragsprüfung werden die Antragstellenden über die Förderentscheidung informiert und können voraussichtlich im 1. Quartal 2019 starten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
  • Projektförderung – Referat 312
    Frankenstraße 210, 90461 Nürnberg
    Telefon: +49 911 943-16340, E-Mail