Das Land Berlin hat eine zentrale Anlaufstelle für Betroffene des Cyberangriffs auf das Landesnetz Berlin eingerichtet - www.berlin.de/cyberangriff
Härtefallfonds Berufsanerkennung Berlin
Mit dem Förderprogramm Härtefallfonds Berufsanerkennung Berlin, das am 01. Juli 2016 in Kraft getreten ist, reagiert das Land Berlin auf den erhöhten Fachkräftebedarf und die gleichzeitig steigende Anzahl an Zuwanderinnen und Zuwanderern. Das Förderprogramm bietet die Möglichkeit, Personen mit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation bei der Finanzierung des Anerkennungsverfahrens zu unterstützen.
Voraussetzung ist, dass die Kosten nicht aus eigenen Mitteln finanziert werden können oder nach dem SGB II, dem SGB III, dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG), den Landesprogrammen QfB bzw. QvB oder aus dem Förderprogramm des Bundes (Anerkennungszuschuss) gefördert werden.
- Personen mit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation,
- die einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus haben,
- die ihren Hauptwohnsitz seit mindestens 3 Monaten in Berlin haben,
- die keine Förderung durch SGB II, SGB III, dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG), den Landesprogrammen QfB bzw. QvB oder aus dem Förderprogramm des Bundes (z.B. Anerkennungszuschuss) erhalten
- die über keine ausreichenden eigenen Mittel verfügen (Einkommensgrenze von 26.000 EUR pro Jahr bei Alleinstehenden und 40.000 EUR bei verheirateten bzw. verpartnerten Antragstellenden)
- Gebühren für das Anerkennungsverfahren
- Kosten für notwendige Übersetzungen
- Kosten für Dolmetscher/innen
- Kosten für Ausgleichsmaßnahmen bzw. Qualifizierungsmaßnahmen zur Herstellung der Gleichwertigkeit (Lehrgangskosten, Fahrtkosten außerhalb des öffentlichen Nahverkehrs, Kosten für notwendige Lernmittel, zwingend erforderliche Arbeitskleidung, Kinderbetreuungskosten)
- Kosten für im Rahmen des Anerkennungsverfahrens notwendige Sprachkurse (oberhalb B1)
- Amala Meiwes-Konyali
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Beauftragter des Senats von Berlin für Integration und Migration
Potsdamer Straße 65, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 901723 37, Fax: +49 30 901723 20
E-Mail: Amala.Meiwes-Konyali@intmig.berlin.de
oder haertefallfonds@intmig.berlin.de
Kontakt
Koordination Geflüchtetenfragen und Öffentlichkeitsarbeit
Katharina Stökl
Beauftragter für Partizipation und Integration
Gregor Postler