Aufarbeitung und Wiedergutmachung von DDR-Unrecht

Pressemitteilung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales vom 28.01.2022

Nach über 31 Jahren Deutsche Einheit haben viele Bürgerinnen und Bürger noch immer nicht ihren Anspruch auf Rehabilitierung nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen wahrgenommen. Daher möchte die Rehabilitierungsbehörde des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo) nochmal darauf aufmerksam machen.
Mit der Novellierung des Gesetzes im November 2019 sind die Fristen des SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes gefallen, damit alle Betroffenen auch in Zukunft einen Antrag auf Rehabilitierung stellen können.