Umbenennung von Straßen mit Kolonial-Namen wird vereinfacht

Pressemitteilung der Senatskanzlei vom 01.12.2020

Nach erfolgter Befassung durch den Rat der Bürgermeister hat der Senat heute in zweiter Lesung die von der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, am 18. August 2020 vorgelegte Änderung der Ausführungsvorschriften zu § 5 des Berliner Straßengesetzes (AV Benennung von Straßen) beschlossen. Im Anschluss wird die neue Fassung im Amtsblatt veröffentlicht und damit in Kraft treten.

Mit der Änderung der Ausführungsvorschriften werden die Gründe für Umbenennungen erweitert. Zukünftig wird ausdrücklich auf die Möglichkeit verwiesen, Straßen umzubenennen, wenn deren Namen koloniales Unrecht heroisieren oder verharmlosen und damit Menschen herabwürdigen. Mit der Änderung der Ausführungsvorschriften entspricht die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz dem Beschluss und Auftrag des Abgeordnetenhauses vom 15. August 2019, die Dekolonisierung des öffentlichen Raumes voranzutreiben.

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