Das LADG ist ein Meilenstein in der Antidiskriminierungspolitik
Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung vom 04.06.2020
Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat heute das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) beschlossen. Mit dem LADG werden die europäischen Vorgaben im Bereich des Antidiskriminierungsrechts im Berliner Landesrecht umgesetzt. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten mit dem LADG ein Instrument, mit dem sie die verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbote durchsetzen können.
Dazu erklärt Justizsenator Dr. Dirk Behrendt: „Mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz stärken und verteidigen wir Respekt, Vielfalt und Freiheit in unserer Stadt. Das ist ein Meilenstein in der Antidiskriminierungspolitik dieses Landes mit bundesweiter Strahlkraft. Das in der Verfassung verankerte Diskriminierungsverbot wird mit diesem Gesetz in der Praxis anwendbar.“
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Christine Herm