Bürger/-innenbeteiligung: Leitlinien für Treptow-Köpenick

Teaser Leitlinien Bürgerbeteiligung

Leitlinien für Bürger/-innenbeteiligung in Treptow-Köpenick

Die Leitlinien für Bürger/-innenbeteiligung für Treptow-Köpenick – mit ihren festgelegten Grundsätzen und Instrumenten zur Umsetzung – wurden am 5. Januar 2021 vom Bezirksamt beschlossen.
Sie bilden eine verbindliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen den Bürgerinnen und Bürgern, den Vertretungen der Politik und der Verwaltung unseres Bezirks. Damit sollen die Menschen die Möglichkeit erhalten, da wo es möglich und sinnvoll ist, sich in Planungs- und Entscheidungsprozesse einzubringen und vor allem das eigene Lebensumfeld bewusst mitzugestalten. Die Leitlinien beziehen sich auf bezirkliche Vorhaben, soweit diese nicht gesetzlich geregelt sind.
Viele Menschen in Treptow-Köpenick haben an den Leitlinien mitgewirkt. Gemeinsam haben sie die Grundsätze für Beteiligung formuliert. Die Leitlinien verschaffen allen Akteurinnen und Akteuren Rechte, Pflichten und Verantwortungen. Sie sind verlässliche und nachvollziehbare Standards bei der Durchführung von gesetzlich nicht geregelter, sprich informeller Beteiligung.

Die Treptow-Köpenicker Leitlinien für Bürger/-innenbeteiligung für finden Sie zusammengefasst in dem folgenden Dokument zum Downloaden.

  • Treptow-Köpenicker Leitlinien für Bürger/-innenbeteiligung (Gesamt)

    Das Dokument ist nicht barrierefrei.

    PDF-Dokument (11.5 MB) - Stand: 05.01.2021
    Dokument: AG URBAN

  • Treptow-Köpenicker Leitlinien für Bürger/-innenbeteiligung (Kurzfassung)

    Das Dokument ist nicht barrierefrei.

    PDF-Dokument (7.6 MB) - Stand: Februar 2021

Grundsätze der Bürger/-innenbeteiligung

Viele Menschen in Treptow-Köpenick haben an den Leitlinien mitgewirkt. Gemeinsam haben Sie die Grundsätze für Beteiligung formuliert. Die Leitlinien verschaffen allen Akteurinnen und Akteuren Rechte, Pflichten und Verantwortungen. Sie sind verlässliche und nachvollziehbare Standards bei der Durchführung von gesetzlich nicht geregelter, sprich informeller Beteiligung.

Hier eine Kurzfassung der Grundsätze, die in Anlehnung an die Grundsätze der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, für den Bezirk Treptow-Köpenick erarbeitet wurden.

  • 1 | Gut miteinander umgehen

    Um keiner Interessensgruppe oder Einzelpersonen den Vorrang zu geben, sollen Beteiligungsprozesse neutral begleitet und moderiert werden. Das kann auch beinhalten, verschiedene Menschen und Personengruppen aktiv und direkt anzusprechen. Somit kann sichergestellt werden, dass alle, auch die „leisen Stimmen“, gehört werden. Der respektvolle und wertschätzende Umgang miteinander soll eine Selbstverständlichkeit sein.

  • 2 | Bürgerinnen und Bürger in Beteiligungsprozessen stärken

    Beteiligung ist auch eine Form von freiwilligem Engagement und politischer Teilhabe, die gefördert und erleichtert werden soll. In Treptow-Köpenick herrscht ein hohes Maß an Engagement. Für dieses Engagement soll Anerkennung vorhanden sein. Die bestehenden Strukturen von Engagierten sollen verstanden, wertgeschätzt und unterstützt werden.

  • 3 | Entscheidungsspielräume festlegen und darin Ergebnisoffenheit garantieren

    Die Ergebnisoffenheit und Kompromissbereitschaft innerhalb eines Partizipationsprozesses muss grundsätzlich garantiert werden, damit die Beteiligung von Akteurinnen und Akteuren überhaupt Sinn macht. Worüber soll genau wer was entscheiden? Der von den Verantwortlichen abgesteckte Rahmen muss von Anfang an klar und deutlich kommuniziert und erläutert werden, damit die Bürgerinnen und Bürger genau wissen, inwieweit ihre Ideen mit einfließen können und keine falschen Erwartungen geweckt werden.

  • 4 | Frühzeitig informieren und einbeziehen

    Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Prozessen und Projekten der bezirklichen Entwicklung soll frühzeitig beginnen. Frühzeitig bedeutet, dass Beteiligung bereits in der Phase der Analyse des Ortes und der Phase der Zielfindung stattfinden muss. Denn hier werden entscheidende Weichen für die Planung gestellt.

  • 5 | Viele Verschiedene beteiligen

    Die Beteiligung soll möglichst viele verschiedene Akteurinnen und Akteure und Zielgruppen erreichen und ist grundsätzlich offen für alle Bürgerinnen und Bürger. Es sollen auch diejenigen Bürgerinnen und Bürger angesprochen werden, die sich selten beteiligen oder die indirekt von einer Planung betroffen sind. Dafür sollte der Zugang über quartiersnahe Organisationen genutzt werden, die diese Menschen erreichen oder deren Interessen aktiv im Beteiligungsprozess vertreten können.

  • 6 | Für Information und Transparenz sorgen

    Bei der Information und Kommunikation bedeutet Transparenz die umfassende Aufklärung zu den bezirklichen Vorhaben. Wichtige Grunddaten werden in der Vorhabenliste des Bezirkes veröffentlicht, welche für alle Akteurinnen und Akteure zugänglich ist. Bei Beteiligungsprozessen müssen die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen sowie die Auswirkungen auf bestehende Strukturen klar kommuniziert werden.

  • 7 | Verbindliche Rückmeldung zu den Ergebnissen der Beteiligung geben

    Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass ihr Engagement und die Ergebnisse ihrer Beteiligung gewürdigt und berücksichtigt werden. Die Rückmeldung über die Berücksichtigung der Ergebnisse ist transparent und nachvollziehbar zu formulieren. Es soll deutlich werden, wie die Empfehlungen der Bürgerinnen und Bürger in die Entscheidungen eingeflossen sind. Wenn Empfehlungen nicht berücksichtigt wurden, soll dies begründet werden.

  • 8 | Ausreichend Budget und Ressourcen bereitstellen

    Es gibt Ressourcen auf verschiedenen Ebenen, beispielsweise zeitlich, fachlich, monetär oder als Sachmittel. Diese müssen für die Planung, Durchführung und Bewertung von Beteiligungsprozessen rechtzeitig in den Bezirkshaushalt einplant werden.
    Die angestrebte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger setzt sowohl ein ausreichendes Budget als auch finanzielle und personelle Ressourcen der Fachämter, Organisations- und Serviceeinheiten voraus. Private Bauträgerinnen und Bauträger sollen von Politik und Verwaltung angehalten werden ebenfalls Mittel für die Beteiligung der Öffentlichkeit einzubringen, die über die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung hinausgeht.

  • 9 | Leitlinien begleiten, bewerten und weiterentwickeln

    Die stattgefundene Beteiligung ist in den Projekten der bezirklichen Entwicklung zu dokumentieren und zu veröffentlichen. Das schafft eine Grundlage, um die Umsetzung der Leitlinien in der Praxis auszuwerten. Auf dieser Basis sollen die Leitlinien weiterentwickelt werden. Bei der Bewertung laufender und abgeschlossener Beteiligungsprozesse sind auch Erfahrungen mit der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger aus anderen bürgernahen Prozessen und Programmen einzubeziehen. Es wird empfohlen, die Evaluation einem externen Büro oder der Anlaufstelle zu übertragen.

Instrumente der Bürger/-innenbeteiligung

In den Leitlinien für den Bezirk Treptow-Köpenick sind vier Instrumente vorgesehen, um die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger praktisch umzusetzen und zu fördern. Sie werden Schritt für Schritt verwirklicht.

Hier eine Kurzfassung der Instrumente, die für den Bezirk Treptow-Köpenick erarbeitet wurden.

  • Anregung von Beteiligung

    Für Projekte, die für die Bürgerinnen und Bürger von besonderer Bedeutung sind, für wegweisende Zukunftsplanungen oder bei großen gesamtstädtischen Planungen soll die Verwaltung von sich aus Beteiligung vorsehen und im Budget entsprechend einplanen.
    Für Projekte der bezirklichen Entwicklung, für die in der Vorhabenliste von der Verwaltung bisher keine Beteiligung vorgesehen ist, können Bürgerinnen und Bürger Beteiligung anregen.
    Dies trifft auf Projekte im Zuständigkeitsbereich des Bezirks Treptow-Köpenick zu.
    Grundsätzlich können Anregungen von Beteiligung formlos oder per Antrag direkt an die Verwaltung (zuständiges Ressort beziehungsweise Fachamt oder das Büro für Bürger/-innenbeteiligung (Anlaufstelle) herangetragen werden. Die Entscheidung über den Antrag liegt bei der zuständigen Stadträtin beziehungsweise dem zuständigen Stadtrat.

  • Beteiligungskonzept

    Damit alle wissen, worum es geht, soll für jede Beteiligung vorab ein Beteiligungskonzept erarbeitet werden. Das Beteiligungskonzept stellt die Grundlage für die Gestaltung und Vorgehensweise des Beteiligungsprozesses dar. Die Verantwortung für die Erstellung und Umsetzung eines Beteiligungskonzepts liegt bei der für das Projekt zuständigen Fachverwaltung. Das Beteiligungskonzept wird rechtzeitig im Internet über einen Link in der digitalen Vorhabenliste veröffentlicht.

  • Vorhabenliste

    Welche Projekte der bezirklichen Entwicklung laufen derzeit, welche sind geplant, welche Auswirkungen haben sie? Wo ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen und wo (und warum) nicht? All diese Informationen finden Interessierte zukünftig in der Vorhabenliste, die im Internet unter mein.berlin.de und bei Bedarf gedruckt verfügbar sein wird.
    Die Vorhabenliste wird zentral beim Büro für Bürger/-innenbeteiligung (Anlaufstelle) geführt. In der digitalen Version der Vorhabenliste auf der Berliner Beteiligungsplattform ist es möglich, fehlende Projekte zu ergänzen. Fehlende Projekte werden von der zentralen Stelle gesammelt und an die zuständigen Abteilungen des Bezirks zur Prüfung weitergeleitet. Bei einer positiven Prüfung werden sie in die Vorhabenliste aufgenommen. Bei einer negativen Prüfung wird eine begründete Ablehnung verfasst.

  • Büro für Bürger/-innenbeteiligung (Anlaufstelle)

    Das “Büro für Bürger/-innenbeteiligung (Anlaufstelle)” hat in Treptow-Köpenick die Arbeit aufgenommen und steht Ihnen als Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema “Bürger/-innenbeteiligung” zur Verfügung stehen.
    Die Anlaufstelle auf Bezirksebene ist an zentraler Stelle bei der Sozialraumorientierten Planungskoordination angebunden. Über Fördermittel der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wird der Start der „Anlaufstelle“ noch bis Ende 2021 finanziert.
    Als Grundlage für eine offene Beteiligungskultur haben es sich die dafür beauftragte AG.URBAN und die SPK zur Aufgabe gemacht, durch Information, Beratung und Begleitung bei Prozessen bzw. Projekten die bezirkliche Entwicklung zu unterstützen. Das Büro für Bürger/-innenbeteiligung übernimmt dabei eine Lotsenfunktion, um den Zugang zu Information und Mitwirkungsmöglichkeiten bei informellen Beteiligungsmöglichkeiten zu erleichtern.

    Weitere Informationen und Kontakt: