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Betreff: |
Aufhebung der Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet Oberschöneweide und Neuerlass der Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet Oberschöneweide mit neuem Geltungsbereich |
Status: | öffentlich | Vorgang/Beschluss: | 0197/14/23 |
| Ursprung | aktuell |
Initiator: | BA | BzVV |
Verfasser: | BA, StadtStraGrüUm | |
Drucksache-Art: | Vorlage zur Beschlussfassung | Beschluss |
Beratungsfolge: |
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Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt: - der Beschluss der BVV Nr. 0080/06/17 vom 30.03.2017 wird aufgehoben.
- die Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches für das Gebiet Oberschöneweide im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin vom 28.04.2017 (GVBl., 73. Jahrgang, Nr. 12 vom 11.05.2017, S. 301) wird aufgehoben.
- die Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs für das Gebiet Oberschöneweide im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin mit neuem Geltungsbereich, einschließlich des Genehmigungsvorbehalts für die Begründung von Wohn- oder Teileigentum Teileigentum (Anlage 6 der BA-Vorlage 222/22) wird neu erlassen.
Nach Inkrafttreten der Verordnungen ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen. |
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