Drucksache - IX/0335  

 
 
Betreff: Aufhebung der Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet Oberschöneweide und Neuerlass der Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet Oberschöneweide mit neuem Geltungsbereich
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0197/14/23
 Ursprungaktuell
Initiator:BABzVV
Verfasser:BA, StadtStraGrüUm 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt- und Naturschutz Empfehlung
01.12.2022 
14. (ordentliche, öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt- und Naturschutz vertagt     
12.01.2023 
15. (ordentliche, öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt- und Naturschutz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
15.12.2022 
13. (ordentliche, öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung überwiesen   
26.01.2023 
14. (ordentliche, öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen in der BVV beschlossen  (0197/14/23)
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung, 23.11.2022, BA
Beschlussempfehlung, 12.01.2023, StaBUm
Beschluss, 26.01.2023, BzVV

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt:

 

  1. der Beschluss der BVV Nr. 0080/06/17 vom 30.03.2017 wird aufgehoben.
  2. die Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches für das Gebiet Oberschöneweide im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin vom 28.04.2017 (GVBl., 73. Jahrgang, Nr. 12 vom 11.05.2017, S. 301) wird aufgehoben.
  3. die Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs für das Gebiet Oberschöneweide im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin mit neuem Geltungsbereich, einschließlich des Genehmigungsvorbehalts für die Begründung von Wohn- oder Teileigentum Teileigentum (Anlage 6 der BA-Vorlage 222/22) wird neu erlassen.

Nach Inkrafttreten der Verordnungen ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.

 
 

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