Drucksache - VIII/1260  

 
 
Betreff: Rundum-Kinderbetreuung für Schichtdienstleistende und Beschäftigte in systemrelevanten Berufen
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0891/44/21
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD, DIE LINKEBzVV
Verfasser:Ana-Maria Trasnea 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Ortsbezüge:Gesamtbezirk
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
10.12.2020 
39. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Empfehlung
16.12.2020 
51. (öffentliche) Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
27.01.2021 
52. (öffentliche) Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
03.03.2021 
53. (öffentliche) Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
14.04.2021 
54. (öffentliche) Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
06.05.2021 
43. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vertagt   
10.06.2021 
44. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen in der BVV beschlossen  (0891/44/21)
Anlagen:
Antrag, 01.12.2020, SPD, DIE LINKE
Beschlussempfehlung, 14.04.2021, JHA
Beschluss, 10.06.2021, BzVV

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, den Bedarf an einer Kinderbetreuung, über die üblichen Öffnungszeiten der Kindertagesstätten und Tagespflegeeinrichtungen hinaus, bezirksscharf zu analysieren, um mögliche Mehrbedarfe feststellen zu können. Ziel sollte sein, bei erwiesenem Bedarf, Änderungen in der Struktur bestehender Angebote oder die Schaffung neuer Angebote, wie z. B. einer oder mehrerer bezirklicher 24/7-Rundum-Kinderbetreuung(en), konzeptionell zu beschreiben und Wege der Umsetzung aufzuzeigen. 

Hierbei sollte geprüft werden, ob die bisher eingerichteten Angebote der Kinderbetreuung durch Kitas und Tagespflegeeinrichtungen den tatsächlichen Bedarfen an zusätzlicher Kinderbetreuung insbesondere für Beschäftigte im Schichtdienst entsprechen oder einer Erweiterung bedürfen. Dabei sollte auch berücksichtigt werden, ob das Angebot der Kitas für Eltern, insbesondere für Alleinerziehende, mit den jeweiligen beruflichen Anforderungen korrespondiert sowie Freiräume für Aus- und Weiterbildung bietet, um sich beruflich zu qualifizieren.

Weiterhin sollte ermittelt werden, ob die Erziehungsberechtigten über erweiterte Angebote der Kinderbetreuung, über die üblichen Öffnungszeiten hinaus, ausreichend informiert werden.

 

 
 

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