Drucksache - VIII/1218
In der Sitzung der BVV am 12.11.2020 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen (federführend) sowie an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen (mitberatend) überwiesen:
Drs. VIII/1218 Das Bezirksamt wird ersucht, den Eigentümer des Grundstücks "Borkenstrand" am Ostufer des Müggelsees auf die beschränkte Entwicklungsmöglichkeit eben jenes Grundstücks im Hinblick auf das Naturschutzrecht und auf den baurechtlichen Außenbereich (§ 35) hinzuweisen. Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht, sich gegenüber dem Eigentümer für den Fortbestand einer Surf- und Segelschule und den Zugang zu den Steganlagen für wassersportliche Aktivitäten einzusetzen.
Der Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 03.03.2021 unter Beachtung der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen abschließend beraten und empfiehlt der BVV einstimmig (12:0:0) die Annahme des Antrages in der ungeänderten Fassung.
2. Beschlussempfehlung:
In der Sitzung der BVV am 10.06.2021 wurde der Schlussbericht des Bezirksamtes aus den MdV VIII-46, lfd. Nr. 3408 zum nachfolgenden Beschluss zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen (federführend) und den Ausschuss für Sport (mitberatend) überwiesen:
Drs. VIII/1218 Das Bezirksamt wird ersucht, den Eigentümer des Grundstücks "Borkenstrand" am Ostufer des Müggelsees auf die beschränkte Entwicklungsmöglichkeit eben jenes Grundstücks im Hinblick auf das Naturschutzrecht und auf den baurechtlichen Außenbereich (§ 35) hinzuweisen. Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht, sich gegenüber dem Eigentümer für den Fortbestand einer Surf- und Segelschule und den Zugang zu den Steganlagen für wassersportliche Aktivitäten einzusetzen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 23.06.2021 abschließend beraten und empfiehlt der BVV einstimmig (14:0:0) die Annahme des Schlussberichtes, mit der Maßgabe, zu prüfen, ob:
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