Drucksache - VIII/1114
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt:
Das Bezirksamt wird ersucht, bereits während des B-Planverfahrens 9-72 gestellte Anträge nach § 34 BauGB für Baumaßnahmen im denkmalgeschützten Gebäudebestand zu genehmigen, soweit sie den Bebauungsplanzielen nicht entgegenstehen. Die Neu- und Ergänzungsbauten sollten erst auf Grundlage des festgesetzten Bebauungsplanes beschieden werden. Abweichungen von dieser Verfahrensweise sollten im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen und in der Bezirksverordnetenversammlung beraten und beschlossen werden.
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