Drucksache - VIII/0116  

 
 
Betreff: Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs für das Gebiet "Oberschöneweide" im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0080/06/17
 Ursprungaktuell
Initiator:BABzVV
Verfasser:BA, BauStadtOrd 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Ortsbezüge:Bezirksregion 05 Oberschöneweide
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Beratung
29.03.2017 
4. (öffentliche, außerordentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen erledigt   
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
30.03.2017 
6. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)  (0080/06/17)
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung, 14.03.2017, BA
Beschluss, 30.03.2017, BzVV

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt die Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs („Soziale Erhaltungsverordnung“) für das Gebiet „Oberschöneweide“ im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin; einschließlich der baulichen Prüfkriterien und des Genehmigungsvorbehalts für die Begründung von Wohn- oder Teileigentum gemäß § 30 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom
23. Juni 2015 (GVBl. S. 283) sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692) als Rechtsverordnung.

Nach Inkrafttreten der Verordnung ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.

 
 

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