Drucksache - VII/1132  

 
 
Betreff: Keine Vorratsdatenspeicherung in Treptow-Köpenick
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PIRATENPIRATEN
Verfasser:René Pönitz 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
24.09.2015 
40. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung in der BVV abgelehnt   
Anlagen:
Antrag, 14.09.2015, PIRATEN

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick spricht sich gegen die Einführung von Vorratsdatenspeicherung aus. Der Vorsteher wird gebeten, dies in einem Schreiben an die Mitglieder des Bundestages, welche ein Wahlkreisbüro im Bezirk unterhalten, deutlich zu machen.

 

Begründung:

Zurzeit berät der Bundestag den "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten". Wird dieses Gesetz angenommen, werden auch die Einwohnerinnen und Einwohner von Treptow-Köpenick unter Pauschalverdacht gestellt. Es kann nachvollzogen werden, wer mit wem per Telefon oder Handy in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. In Verbindung mit anderen Daten soll auch die Internetnutzung nachvollziehbar werden.

Mithilfe der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten Daten könnten Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden würden möglich. Zugriff auf die Daten hätten Polizei, Staatsanwaltschaft und ausländische Staaten, die sich davon eine verbesserte Strafverfolgung versprechen.

Derzeit dürfen Telekommunikationsanbieter im Grundsatz nur die zur Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten speichern. Dazu gehörten Standortdaten und Internetkennungen nicht. Durch die Benutzung von Pauschaltarifen kann eine Speicherung zudem gänzlich vermieden werden, was etwa für Journalisten und Beratungsstellen wichtig sein kann. All diese Mechanismen zum Schutz sensibler Kontakte und Aktivitäten würde eine Vorratsdatenspeicherung beseitigen.

Wo liegt das Problem?

Die Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellt die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben dar.

Unter einer neu eingeführten Vorratsdatenspeicherung würden wir alle leiden:

  • Eine Vorratsdatenspeicherung greift unverhältnismäßig in die persönliche Privatsphäre ein.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung beeinträchtigt berufliche Aktivitäten (z. B. in den Bereichen Medizin, Recht, Kirche, Journalismus) ebenso wie
  • politische und unternehmerische Aktivitäten, die Vertraulichkeit voraussetzen. Dadurch schadet sie letztlich unserer freiheitlichen Gesellschaft insgesamt.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung verhindert Terrorismus oder Kriminalität nicht. Sie ist untig und kann von Kriminellen leicht umgangen werden.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung ist teuer und belastet Wirtschaft und Verbraucher.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung diskriminiert Nutzer von Telefon, Mobiltelefon und Internet gegenüber anderen Kommunikationsformen.

 

Begründung übernommen von http://www.vorratsdatenspeicherung.de/ und unterliegt einer Creative-Commons-Lizenz (CC BY 2.0 DE)

 
 

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