Auszug - Treptow-Köpenick planvoll gestalten statt kopflos verdichten - Erhalt der grünen Innenhöfe
Aussprache: Frau Katja Brauer und Frau Julia Krstic begründen den Einwohnerantrag aus der Zuschaltung. Herr BzV Doering (Fraktion DIE LINKE) begründet den Änderungsantrag der Fraktionen SPD, DIE LINKE und B'90Grüne. Herr BzV D. Hoffmann. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Das Bezirksamt wird ersucht, auch in Treptow-Köpenick die Berücksichtigung von Klimaanpassung und Klimaschutz in der Stadtplanung und Stadtentwicklung zu etablieren. Das Bezirksamt wird ersucht, einen Klimaleitfaden zu entwickeln, der dazu führt, notwendige Maßnahmen zu prüfen, zu berücksichtigen und in Handeln umzusetzen, sowohl im Rahmen von städtebauplanerischen Sanierungsmaßnahmen gemäß § 136 Abs. 2 Nr. 1 BauGB als auch bei der Erstellung von Bauleitplänen und, wenn möglich, bei Nachverdichtungsprojekten nach § 34 BauGB. Das Bezirksamt wird ersucht, bei Entscheidungen über Bauanträge die Entwicklung der sozialen Infrastruktur (u. a. Schulbildung, Kinderbetreuung, Gesundheits- und medizinische Versorgung, Seniorenversorgung), die Förderung der grünen Infrastruktur, den Schutz von Natur- und öffentlichen Grün- /Spielflächen sowie den zu erwartenden Verkehrszuwachs stets zu berücksichtigen. Das Bezirksamt wird ersucht, Bauanträge zukünftig mit dem Ziel zu bewerten, dem Klimanotstand entgegenzusteuern und gleichzeitig die besondere Wohnqualität der Kieze zu erhalten. Das Bezirksamt wird ersucht, zukünftig bei geplanten Bauvorhaben im Bezirk Treptow-Köpenick zu prüfen, ob unter den oben genannten Prämissen zur Abmilderung des Klimanotstands in Berlin Bebauungspläne gemäß § 1 Abs. 3 BauGB aufgestellt werden können. Bei der Prüfung sollen auch Erkenntnisse einer Umweltsverträglichkeits- und Infrastrukturanalyse einfließen. Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, im Gebiet "Neue Krugallee / Eichbuschallee / Köpenicker Landstraße / Bulgarische Straße" einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen. Dadurch soll u. a. städtebaulichen Missständen nach § 136 Abs. 2 Nr. 1 BauGB insbesondere hinsichtlich Klimaschutz und Klimaanpassung entgegengewirkt werden, die bei einer Bebauung nach § 34 BauGB zu erwarten wären. Das Bezirksamt wird ersucht, den grünen Innenhof im Gebiet Am Plänterwald / Orionstraße in seiner Funktion als multifunktionale Fläche mit zentraler Bedeutung für das Lokalklima und die Regenwasserversickerung u. a. bei Starkregenereignissen als Natur-, Grün- und Spielfläche mit Spielplatz sowie als generationenübergreifenden sozialen Treffpunkt des Wohngebietes in seiner jetzigen Form für die Nachbarschaft und das Quartier zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Abstimmungsergebnis Änderungsantrag: dafür: 43; dagegen: 0; Enthaltung: 9. Abstimmungsergebnis Antrag i. g. F.: dafür: 48; dagegen: 0; Enthaltung: 3.
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