Schriftliche Anfrage - SchA IX/0466
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Nummer: | SchA IX/0466 | Eingang: | 19.06.2023 |
Eingereicht durch: | Reichardt, Petra | | Weitergabe: | 20.06.2023 |
Fraktion: | Fraktion Die Linke | Fälligkeit: | 05.07.2023 |
Antwort von: | BA, StadtStraGrüUm | Beantwortet: | 04.07.2023 |
Parlament: | BVV Treptow-Köpenick | Erledigt: | 05.07.2023 |
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Betreff: | Grundstück Alt-Köpenick 10A |
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Kleine Anfragen Eingangstext- Ist dem Bezirksamt bekannt, dass bisher der Rückbauanordnung für die nicht genehmigte und auch nicht genehmigungsfähige Werbung an der Vorderfassade Alt-Köpenick 10A nicht Folge geleistet wurde?
- Gab es eine Fristsetzung dafür und wie wird das Bezirksamt diese Anordnung durchsetzen?
- Ist dem Bezirksamt aufgefallen, dass auf der Rückseite des denkmalgeschützten Hauses Alt-Köpenick 10A die gleiche Werbung angebracht wurde, die außerdem beim Blick vom Wasser aus auf die Altstadt durchaus einen falschen Eindruck erwecken könnte (s. Foto)?
- Wie beurteilt das Bezirksamt die teilweise Beseitigung der Hecke an der wasserseitigen Rückseite Alt Köpenick 10A (s. Foto), auch im Rückblick auf das zeitweise Verbot eines wasserseitigen Zugangs zu Alt-Köpenick 12, um die dortige Hecke nicht zu gefährden?
- Wurde die Verlegung von Holzplatten auf dem Grundstück durch das Bezirksamt begutachtet und ggf. als Bodenversiegelung eingestuft und, wenn ja, mit welchen Konsequenzen?
- Gab es eine Genehmigung für die Beschneidung des alten Baumes auf dem Grundstück Alt-Köpenick 10A und, wenn nicht, welche Konsequenzen sind dann zu erwarten?
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