Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1333  

 
 
Nummer:SchA VIII/1333Eingang:11.11.2020
Eingereicht durch:Doering, Uwe
Weitergabe:12.11.2020
Fraktion:Fraktion Die LinkeFälligkeit:27.11.2020
Antwort von:BzBmBeantwortet:26.11.2020
Parlament:BVV Treptow-KöpenickErledigt:27.11.2020
  Fristverlängerung bis:
  Nachtrag vom:
 
Betreff:Wohnungsleerstand in der Krüllsstraße 12, Nachfragen zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Vlll/1313
Anlagen:
Eingang SchA VIII/1333
Antwort SchA VIII/1333
   

Kleine Anfragen Eingangstext

1. Ist es zutreffend, dass in der Krüllsstraße 12 derzeit nur zwei statt, wie in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage VIII/1313 beschrieben, neun Wohnungen vermietet bzw. bewohnt werden und worauf stützten sich die Erkenntnisse des Bezirksamtes?

 

2. Wie werden die Erkenntnisse des Bezirksamtes über die Vermietung der Wohnungen überprüft und wann fand die letzte Begehung / Besichtigung des Objektes statt?

 

3. Welche Anträge des Eigentümers liegen aktuell zur Krüllsstraße 12 vor und wann ist dazu jeweils mit einer Entscheidung des Bezirksamtes zu rechnen?

 

4. Wann wurden in den letzten drei Jahren welche Anträge zur Krüllsstraße 12 gestellt und wann wurden diese jeweils durch das Amt mit welchem Ergebnis beschieden?

 

5. Welche Maßnahmen trifft das Bezirksamt, damit ein Eigentümer das Zweckentfremdungsverbotsgesetz nicht dadurch unterläuft, immer neue nicht genehmigungsfähige Anträge zu stellen, um während der Bearbeitungszeit durch das Bezirksamt Wohnraum straffrei leerstehen lassen zu können?

 

6. Welche dieser Maßnahmen wurde oder wird im Fall der Krüllsstraße 12 umgesetzt?

 

7. Welche Fristen zur Wiederzuführung von Wohnraum nach §4 ZwVbG hat das Bezirksamt wann gesetzt und wie wurden diese jeweils eingehalten oder welches Ergebnis folgte aus einer nicht eingehaltenen Frist?

 

8. Hat das Bezirksamt das Einsetzen eines Treuhänders nach §4a und §4b ZwVbG geprüft, mit welchem Ergebnis oder warum gegebenenfalls nicht?

 

9. Aufgrund welcher Rechtsnorm kommt das Bezirksamt zu der Auffassung, dass eine beabsichtige Modernisierung, Sanierung und das Einreichen (nicht genehmigungsfähiger) Bauanträge eine aufschiebende Wirkung einer Frist zur Wiederzuführung von Wohnraum nach §4 ZwVbG haben?

 

10. Welche Ordnungsmittel, Strafen, Gebühren wurden dem Eigentümer für den Leerstand  bisher durch das Bezirksamt auferlegt?

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/-in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen (ehemals Kleine)