Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1295
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Nummer: | SchA VIII/1295 | Eingang: | 16.09.2020 |
Eingereicht durch: | Wohlfeil, Philipp | | Weitergabe: | 17.09.2020 |
Fraktion: | Fraktion Die Linke | Fälligkeit: | 02.10.2020 |
Antwort von: | BA, WeiSchuKuS (VIII.) | Beantwortet: | 02.10.2020 |
Parlament: | BVV Treptow-Köpenick | Erledigt: | 05.10.2020 |
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Betreff: | Teure Fehlplanung zulasten des öffentlichen Grundschulangebots |
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Kleine Anfragen EingangstextDerzeit plant das Bezirksamt eine Machbarkeitsstudie für einen neuen Grundschulstandort auf einem schmalen Grünstreifen zwischen Q3A-Wohnhäusern und der S-Bahntrasse nach Spindlersfeld an der Rudower Straße in Niederschöneweide, der zu einer sehr dichten Bebauung führen würde und dem eine öffentliche Grünfläche weichen müsste. Dabei gehört dem Bezirk in 500 Meter Entfernung ein Grundschulgebäude, das der Bezirk jedoch einem privaten Schulträger zu einem Zeitpunkt überlassen hat, als der Eigenbedarf längst absehbar war. - Ist es zutreffend, dass, anders als in der Beantwortung der Kleinen Anfrage VII/0278 dargestellt, im Jahr 2013 ein Erbaurechtsvertrag mit erheblicher Laufzeit zwischen dem Bezirksamt und dem privaten Schulträger "Die Kappe e.V." für das Gebäude in der Hartriegelstraße 77 geschlossen wurde?
- Welche Laufzeit hat der Vertrag?
- Mit welchem Datum wurde er unterschrieben?
- War zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage VII/0278 der Wunsch des Schulträgers einen Erbaurechtsvertrag abzuschließen bekannt?
- Gibt es Ausstiegsklauseln und, wenn ja, was beinhalten diese?
- Wie hoch sind die Einnahmen aus dem Vertrag und sind diese ortsüblich?
- War im Jahr 2013 nicht absehbar, dass die Wohnungsbauvorhaben in Niederschöneweide einen erhöhten Bedarf an öffentlichen Schulplätzen mit sich bringen würden?
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