Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1021  

 
 
Nummer:SchA VIII/1021Eingang:07.11.2019
Eingereicht durch:Doering, Uwe
Weitergabe:08.11.2019
Fraktion:Fraktion Die LinkeFälligkeit:25.11.2019
Antwort von:BzBmBeantwortet:22.11.2019
Parlament:BVV Treptow-KöpenickErledigt:22.11.2019
  Fristverlängerung bis:
  Nachtrag vom:
 
Betreff:Zustand des Gebäudes in der Laurenzstraße 1 und 1a in Alt-Köpenick - Nachfrage zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage SchA VIII/0965
Anlagen:
Eingang SchA VIII/1021
Antwort SchA VIII/1021
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Sieht das Bezirksamt auf der Grundlage des Urteils des Verwaltungsgerichts vom 30. Oktober 2019, wonach lange leerstehende und baulich vernachlässigte Wohngebäude auch unter das Verbot der Zweckentfremdung fallen, wenn sie bei dessen Inkrafttreten am 01. Mai 2014 bereits unbewohnbar waren, eine Handlungsmöglichkeit gegenüber dem Eigentümer, um die oben genannten Wohngebäude wieder bewohnbar zu machen?

 
 

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