Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1021
Sieht das Bezirksamt auf der Grundlage des Urteils des Verwaltungsgerichts vom 30. Oktober 2019, wonach lange leerstehende und baulich vernachlässigte Wohngebäude auch unter das Verbot der Zweckentfremdung fallen, wenn sie bei dessen Inkrafttreten am 01. Mai 2014 bereits unbewohnbar waren, eine Handlungsmöglichkeit gegenüber dem Eigentümer, um die oben genannten Wohngebäude wieder bewohnbar zu machen? |
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