Schriftliche Anfrage - SchA VIII/0867
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Nummer: | SchA VIII/0867 | Eingang: | 04.07.2019 |
Eingereicht durch: | Karge, Edith | | Weitergabe: | 04.07.2019 |
Fraktion: | Fraktion Die Linke | Fälligkeit: | 19.07.2019 |
Antwort von: | BzBm | Beantwortet: | 15.07.2019 |
Parlament: | BVV Treptow-Köpenick | Erledigt: | 15.07.2019 |
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Betreff: | Planung von Werterhaltungsmitteln für "Kunst im Öffentlichen Raum" |
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Kleine Anfragen Eingangstext- Wie hoch ist der Betrag, der im derzeit gültigen BA-Beschluss 179/18 für die "Erhaltung von Denkmalen im Öffentlichen Raum" vorgesehen ist?
- Was umfasst an dieser Stelle der Begriff "Denkmal im Öffentlichen Raum" und kann daraus z. B. auch die Werterhaltung allgemein von "Kunst im Öffentlichen Raum" finanziert werden, auch wenn sie nicht ausdrücklich "Denkmal-Charakter" hat?
- Ist es vorgesehen, angesichts der wachsenden Anzahl baugebundener Kunstwerke im Öffentlichen Raum (z. B. im Rahmen der Schulneubauinitiative oder auch der modularen Ergänzungsbauten für Schulen usw.) oder auch wegen des gestiegenen Bedarfes der Werterhaltung an existierenden Kunstwerken im Öffentlichen Raum – z. B. die Wiederherstellung der gestohlenen und zerstört wieder aufgefundenen Skulptur "Der Schwimmer" – den dafür vorgesehenen Betrag mit einem aus dem Haushaltsplan 2020/2021 zu fassenden diesbezüglichen BA-Beschluss sinnvoller Weise zu erhöhen, etwa auf das Doppelte?
- Wäre es darüber hinaus möglich, einen Teil dieses erhöhten Betrages nicht der baulichen Unterhaltung, sondern dem Grünflächenamt zur Verfügung zu stellen, da ein großer Teil der zu erhaltenden Kunstwerke eben nicht zwingend mit baulichen Anlagen verbunden ist (z. B. auch "Die sich Erhebende" von Ingeborg Hunzinger im Luisenhain), da unter Umständen auch die Vergabe von entsprechenden Aufträgen durch das Grünflächenamt unkomplizierter und schneller zu realisieren ist, als Aufträge im Sinne einer baulichen Unterhaltung?
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