Eingaben und Beschwerden

Allgemein

“Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen mit schriftlichen Anträgen, Anregungen oder Beschwerden an die zuständigen Stellen, insbesondere an das Abgeordnetenhaus, den Senat, die Bezirksverordnetenversammlungen oder die Bezirksämter, zu wenden.” (Artikel 34 der Verfassung von Berlin)
Im Abgeordnetenhaus von Berlin ist der Petitionsausschuss die Instanz, die die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Verwaltung schützen soll. Auf Bezirksebene ist es der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden.
Durch die verfassungsmäßige Grundlage kommt diesem Ausschuss als wichtiges basisdemokratisches Element unseres politischen Systems eine besondere Stellung zu.
Niemandem darf durch die Wahrnehmung des Petitionsrechts ein Nachteil entstehen.

Bei allgemeinen Fragen an die Abteilungen des Bezirksamtes, empfehlen wir, zuerst den direkten Kontakt zur betreffenden Abteilung der Verwaltung zu suchen.
Sofern Sie damit keinen Erfolg hatten, wird der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden sich gern Ihres Anliegens annehmen und gemeinsam mit der Verwaltung darüber beraten.

Beispiele

In welchen Angelegenheiten der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden tätig werden kann:
  • verzögerte oder nicht sachgerechte Bearbeitung eines Anliegens durch Mitarbeiter /-innen des Bezirksamtes Treptow-Köpenick
  • Beschwerden über den Zustand öffentlicher Grünanlagen, öffentlichen Straßenlandes, von Gedenktafeln oder anderem öffentlichen Eigentum
  • persönliches Fehlverhalten eines / einer Bezirksamtsmitarbeiters /-in dem / der beschwerdeführenden Bürger /-in gegenüber
  • Fehlverhalten im Rahmen des Verwaltungshandelns (z. B. Ungleichbehandlung)
In welchen Angelegenheiten der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden nicht tätig werden kann:
  • Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen wegen der verfassungsmäßig garantierten Unabhängigkeit der Gerichte
  • Auseinandersetzungen zwischen Privatpersonen
  • Angelegenheiten der Senatsverwaltungen
  • Kontrolle von Verwaltungen anderer Bundesländer oder des Bundes (z. B. Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Arbeitsämter, Bundeswehr)

An die Bezirksverordnetenversammlung gerichtete Eingaben und Beschwerden (sogenannte “Petitionen”) überweist der Vorsteher dem Ausschuss für Eingaben und Beschwerden, soweit es sich nicht um Anregungen in Angelegenheiten handelt, die in anderen Ausschüssen behandelt werden.

Eingabeberechtigt

Jede Einwohnerin und jeder Einwohner des Bezirks hat das Recht sich schriftlich an diesen Ausschuss zu wenden, wenn sie oder er ein Anliegen hat, welches die Zuständigkeit der Bezirksverwaltung und somit der Bezirksverordnetenversammlung betrifft. Jede und Jeder, das heisst auch:
  • Migrantinnen und Migranten
  • minderjährige Personen
  • Personen, für die eine Betreuerin / ein Betreuer bestellt worden ist.

Notwendige Angaben

Die Eingabe oder Beschwerde muss mit Ihrem Namen und Ihrer vollständigen Adresse versehen sein. Dies ist auch bei Eingaben erforderlich, die per E-Mail übersandt werden.
Es erleichtert dem Ausschuss die Arbeit, wenn Kopien von Bescheiden oder anderen wichtigen Unterlagen (in Fotokopie) beigefügt werden und weitere Kontaktmöglichkeiten (Telefonnummer und / oder E-Mail-Adresse) angegeben werden.

Das Verfahren

An die Bezirksverordnetenversammlung gerichtete Eingaben und Beschwerden werden dem Ausschuss direkt zugeleitet. Sollte es sich um eine überbezirkliche Angelegenheit handeln, kann die Eingabe an den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses weitergeleitet werden.

Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden ist berechtigt:

  • den / die Petenten / Petentin und andere Personen anzuhören,
  • Auskünfte von Behörden, Anstalten, Eigenbetrieben und juristischen Personen des öffentlichen Rechts des Landes Berlin zu verlangen, wenn es der Gesamtzusammenhang der Angelegenheit erfordert,
  • Ortsbesichtigungen vorzunehmen.
    Ihre Eingaben und Beschwerden werden vertraulich behandelt. Der Ausschuss tagt in nichtöffentlicher Sitzung.
    Über Eingaben und Beschwerden kann in folgender Weise entschieden werden:
    1. Die Eingabe oder Beschwerde wird dem Bezirksamt zur Kenntnisnahme oder Überprüfung des der Petition zugrunde liegenden Verwaltungshandelns überwiesen.
    2. Die Eingabe oder Beschwerde wird dem Bezirksamt mit der Empfehlung überwiesen, bestimmte, näher bezeichnete Maßnahmen zu veranlassen und dem Ausschuss darüber innerhalb eines zu bestimmenden Zeitraumes zu berichten.
    3. Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
    4. Der / Die Petent / Petentin wird auf die Möglichkeit hingewiesen, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
    5. Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet für die weitere Behandlung erklärt.
    6. Eingaben und Beschwerden, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Bezirksverwaltung fallen, kann der Ausschuss an den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses abgeben.

Nach der intensiven Beratung Ihres Anliegens durch den Ausschuss für Eingaben und Beschwerden erhalten Sie das Beratungsergebnis durch den Vorsitzenden des Ausschusses schriftlich übermittelt.
Bitte beachten Sie, dass jede Eingabe erst durch den Ausschuss geprüft wird. Dies geschieht erst in seiner nächsten Sitzung. Danach wird die betreffende Stelle um Stellungnahme gebeten. Das bedeutet, dass es sich bei diesem Verfahren um keine schnelle Entscheidung handelt!
Die Ausschusstermine finden Sie im Sitzungskalender.

Einreichung/Kontakt

Mit einem Online-Formular können Sie Ihre Eingabe und Beschwerde direkt an das Büro der BVV senden.
Nutzen Sie bitte dazu einfach den folgenden Link zum Onlineformular.
Natürlich können Sie uns Ihre Eingabe auch auf schriftlichem Wege übermitteln.

Die Anschrift lautet:

Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin
Ausschuss für Eingaben und Beschwerden
PF 910240
12414 Berlin

oder per E-Mail: post.bvv@ba-tk.berlin.de

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Büro der BVV unter (030) 90297 – 4382 oder an den Ausschuss