Bezirksamtsbeschlüsse

Verordnung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuches für die Wohnanlage Mahlsdorfer Straße 54-61 und Genovevastraße 2 im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin

Jahr:2020
BA-Sitzung vom:22.09.2020
Beschluss-Nr.:442/20
Beschlusstenorierung:

Verordnung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuches für die Wohnanlage Mahlsdorfer Straße 54-61 und Genovevastraße 2 im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin

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