BA-Beschluss Nr.: 239/18

Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat in seiner 97./Vlll. Sitzung am Dienstag, dem 13.11.2018 unter Punkt 7. der Tagesordnung folgenden Beschluss gefasst:

BA-Beschluss Nr.: 239/18
Bezirkliches Konzept zur Entwicklung der sozialen und grünen Infrastruktur in Treptow-Köpenick – SIKo 2016 (Stand Dez. 2017)
(Einreicher: BauStadtOrdDez)

I. Das Bezirksamt beschließt als Fortschreibung des lnfrastrukturkonzeptes 2015 das bezirkliche Konzept zur Entwicklung der sozialen und grünen Infrastruktur in Treptow-Köpenick – SIKo 2016 (Stand Dez. 2017), bestehend aus
  • der Kurzfassung des Berichts,
  • der Karte „Prioritäre Handlungsräume für lnfrastruktureinrichtungen bis 2020”,
  • der SIKo Netzkarte „Bestand und Planung” (inkl. 3 Teilkarten)
  • dem Maßnahmenplan (inkl. 3 Teilkarten) sowie
  • den Maßnahmen (Liste), Anlage 1-5 als Steuerungs- und Handlungsinstrument für die lnfrastruktursicherung im Bezirk und
    als fachlichen Teilplan der bezirklichen Bereichsentwicklungsplanung (BEP).

II.
Die Durchführung des Beschlusses wird wie folgt geregelt:

  1. Die Umsetzung der Maßnahmen des SIKo 2016 (Stand Dez. 2017) wird aufgrund des ämterübergreifenden und strategischen Ansatzes für die Abteilungen des Bezirksamtes entsprechend ihrer fachlichen Zuständigkeit sowohl Grundlage des gemeinsamen Handelns als auch der jeweiligen fachlichen Schwerpunktsetzung.
  1. Die im SIKo 2016 (Stand Dez. 2017) aufgelisteten Maßnahmen werden in den kommenden Investitionsplanungen, Sondermittelzuweisungen und Förderkulissen durch die zuständigen Abteilungen/OE des Bezirksamtes berücksichtigt bzw. angemeldet.
  1. Mit der Umsetzung der sich aus den Maßnahmen ergebenden Handlungserfordernisse wird federführend das fachlich vorrangig zuständige Fachamt für das jeweilige Themenfeld beauftragt:
  • Steuerung und fachübergreifende Koordination des weiteren Verfahrens zur lnfrastruktursicherung: Stadtentwicklungsamt, FB Stadtplanung;
  • Sicherung, Entwicklung und Qualifizierung der sozialen und grünen Infrastruktur in der jeweiligen fachlichen Zuständigkeit unter Beachtung integrativer Anforderungen: Schul- und Sportamt, Amt für Weiterbildung und Kultur, Jugendamt, Amt für Soziales, Straßen- und Grünflächenamt, Umwelt­ und Naturschutzamt;
  • Steuerung einer vorausschauenden Liegenschaftspolitik für bestehende und künftige lnfrastrukturbedarfe (u.a. Erarbeitung von Machbarkeitsstudien) in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachabteilungen: SE Facility Management (FM);
  • Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit: OE SPK und die thematisch federführende Abteilung/Organisationseinheit.

III.
Das Bezirksamt legt den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vor (Anlage 7).

IV.
Es sind keine Gründe bekannt, die gegen die Veröffentlichung dieser Beschlusstenorierung sprechen. Eine Veröffentlichung kann erfolgen, wenn kein Widerspruch bis zum Ablauf der Sitzung des Bezirksamtes erfolgt, in der die Vorlage beschlossen wird.