BA-Beschluss Nr.: 142/17

Das Bezirksamt hat in seiner 54./Vlll. Sitzung am Dienstag, dem 05.12.2017 unter Punkt 6. der Tagesordnung folgenden Beschluss gefasst:

BA-Beschluss Nr.: 142/17
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans XV-19-1 VE („Auto-Zellmann”) im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Altglienicke
-Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
-Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans XV-19-1 VE
-Entwurf der Rechtsverordnung zum vorhabenbezogenen B-Plan XV-19-1 VE
(Einreicher: BauStadtOrdDez)

I.a
Das Bezirksamt beschließt das Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit (Anlage 1) für den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans XV-19-1 VE vom 24. November 2016 (Anlage 2) nebst Begründung vom Oktober 2017 (Anlage 3).

1.b
Das Bezirksamt beschließt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans XV-19- 1 VE vom 24. November 2016 (Anlage 2) nebst Begründung vom Oktober 2017 (Anlage 3) und legt diesen nach der Anzeige gemäß § 6 Absatz 2 AGBauGB der Bezirksverordnetenversammlung (Anlage 5) zur Beschlussfassung vor.

1.c
Das Bezirksamt beschließt den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des vorhaben bezogenen Bebauungsplans XV-19-1 VE (Anlage 4) und legt diesen nach der Anzeige gemäß § 6 Absatz 2 AGBauGB der Bezirksverordnetenversammlung zur Entscheidung vor.

II.
Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Stadtentwicklung und öffentliche Ordnung, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, beauftragt.

III.
Es sind keine Gründe bekannt, die gegen die Veröffentlichung der Beschlusstenorierung sprechen. Eine Veröffentlichung kann erfolgen, wenn kein Widerspruch bis zum Ablauf der Sitzung des Bezirksamtes erfolgt, in der die Vorlage beschlossen wird.

Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin

Postanschrift
PF: 91 02 40
12414 Berlin