BA-Beschluss Nr.: 125/17

Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat in seiner 43./Vlll. Sitzung am Dienstag, dem 05.09.2017 unter Punkt 7. der Tagesordnung folgenden Beschluss gefasst:

BA-Beschluss Nr.: 125/17
Stellenbesetzungen Kontingente AG Ressourcensteuerung 2018
(Einreicher: BzBm)

I.
Das Bezirksamt beschließt

a) Der BA-Beschluss 112/17 vom 25.07.2017 wird aufgehoben.

b) Stellenbesetzungen werden bereits in 2017 aus den Kontingenten der AG Ressourcen­ steuerung unter folgenden Prämissen zugelassen:

  1. Pro VZÄ werden 50.000 € (inkl. 5.000 € Sachmittel) zur Verfügung gestellt, soweit die­ se nicht bereits im Plafond enthalten sind.
  1. Stellenbesetzungen sind möglich in folgendem Umfang:
  • BürgPersFinImmWi

    Kontingent “Richtlinien der Regierungspolitik”: 11,25
    Entfristung Flüchtlingspakete 1-V sowie Zielvereinbarung Soz: 1
    Fallzahlsteigerungen: 0,07

  • SozJug

    Kontingent “Richtlinien der Regierungspolitik”: 15,56
    Entfristung Flüchtlingspakete 1-V sowie Zielvereinbarung Soz: 12,24
    Fallzahlsteigerungen: 3,38

  • BauStadtOrd

    Kontingent “Richtlinien der Regierungspolitik”: 12,25
    Entfristung Flüchtlingspakete 1-V sowie Zielvereinbarung Soz: 1
    Fallzahlsteigerungen: 0,45

  • WeiSchuKuS

    Kontingent “Richtlinien der Regierungspolitik”: 7,5
    Entfristung Flüchtlingspakete 1-V sowie Zielvereinbarung Soz: 2
    Fallzahlsteigerungen: 1,03

  • GesUm

    Kontingent “Richtlinien der Regierungspolitik”: 10,32
    Entfristung Flüchtlingspakete 1-V sowie Zielvereinbarung Soz: 2
    Fallzahlsteigerungen: 0,47

  • Beschäftigungsvertretung

    Kontingent “Richtlinien der Regierungspolitik”: 1

  • Summe

    Kontingent “Richtlinien der Regierungspolitik”: 57,88
    Entfristung Flüchtlingspakete 1-V sowie Zielvereinbarung Soz: 18,24
    Fallzahlsteigerungen: 5,4

  1. Aus dem Kontingent dürfen nur Stellen besetzt werden, die der Erfüllung der Richtli­nien der Regierungspolitik gemäß Anlage 1 dienen und in Anlage 2 aufgeführt sind. Soweit Stellen nicht oder nicht zeitnah besetzt werden können, können sie durch die un­ter “Nachrücker” aufgeführten Stellen der gleichen Abteilung ersetzt werden, ohne dass es eines neuen BA-Beschlusses bedarf.
  1. Die Kontingente sollen vorrangig zu Besetzung neuer Stellen/Aufgabengebiete (VZÄ­ Aufwuchs bezogen auf den Stichtag 31.12.2016) verwendet werden. Die Finanzierung von zum Stichtag bereits besetzten Aufgabengebieten ist möglich, wenn diese Stellen aufgrund fehlender Personalmittel in 2017 oder 2018 ohne diese Mittel abgebaut werden müssten.
  1. Stellen/Aufgabengebiete der Entgeltgruppe 5 sind vorrangig mit ehemaligen Auszubil­denden zu besetzen.
    Stellen/Aufgabengebiete der Besoldungsgruppe A9 sind vorrangig mit Stadtinspek­tor/innen auf Probe zu besetzen.
    Die Übernahme von Personalüberhangskräften sowie die Entfristung befristeter Arbeits­verträge sowie haben Vorrang vor Neueinstellungen.

b) Darüber hinaus gehende Stellenbesetzungen sind ohne BA-Beschluss zulässig, so­ weit die Finanzierung im Haushaltsplan 2018 gesichert ist und die Besetzung nicht zu einem VZÄ-Aufwuchs (bezogen auf den Stichtag 31.12.2016) führt.

II.
Mit der Durchführung des Beschlusses (inkl. Beteiligung der Beschäftigtenvertre­tungen) wird die Abteilung Bürgerdienste, Personal, Finanzen, Immobilien und Wirtschaft, SE PFin beauftragt.

III.
Es sind keine Gründe bekannt, die gegen die Veröffentlichung dieser Beschluss­tenorierung sprechen. Eine Veröffentlichung kann erfolgen, wenn kein Widerspruch bis zum Ablauf der Sitzung des Bezirksamtes erfolgt, in der die Vorlage beschlossen wird.

Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin

Postanschrift
PF: 91 02 40
12414 Berlin