- Im Vorgriff ermöglichte Stellenbesetzungen werden auf dieses Kontingent angerechnet.
- Aus dem Kontingent dürfen nur Stellen besetzt werden, die der Erfüllung der Richtlinien der Regierungspolitik gemäß Anlage 1 dienen.
- Die Kontingente sollen vorranging zu Besetzung neuer Stellen/ Aufgabengebiete (Vl.Ä Aufwuchs bezogen auf den Stichtag 31.12.2016) verwendet werden. Die Finanzierung von zum Stichtag bereits besetzten Aufgabengebieten ist möglich, wenn diese Stellen aufgrund fehlender Personalmittel in 2017 oder 2018 ohne diese Mittel abgebaut werden müssten.
- Stellen / Aufgabengebiete der Entgeltgruppe 5 sind vorrangig mit ehemaligen Auszubildenden zu besetzen. Stellen / Aufgabengebiete der Besoldungsgruppe A9 sind vorranging mit Stadtinspektor/innen auf Probe zu besetzen.
Die Entfristung befristeter Arbeitsverträge sowie die Übernahme von Personalüberhangskräften haben Vorrang vor Neueinstellungen.
- Die Abteilungen untersetzen die in der Anlage 2 aufgeführten Stellen / Aufgaben bis zum 15.08.2017 mit konkreten Aufgabengebieten, dem Schwerpunkt der Regierungspolitik und dem beabsichtigten Besetzungsdatum.
b) Darüber hinaus gehende Stellenbesetzungen sind ohne BA-Beschluss zulässig, soweit die Finanzierung im Haushaltsplanentwurf 2018 gesichert ist und die Besetzung nicht zu einem VZÄ-Aufwuchs (bezogen auf den Stichtag 31.12.2016) führt.
II.
Mit der Durchführung des Beschlusses (inkl. Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen) wird die Abteilung Bürgerdienste, Personal, Finanzen, Immobilien und Wirtschaft, SE PFin beauftragt.
III.
Es sind keine Gründe bekannt, die gegen die Veröffentlichung dieser Beschlusstenorierung sprechen. Eine Veröffentlichung kann erfolgen, wenn kein Widerspruch bis zum Ablauf der Sitzung des Bezirksamtes erfolgt, in der die Vorlage beschlossen wird.