BA-Beschluss Nr.: 76/17

Das Bezirksamt hat in seiner 25./Vlll. Sitzung am Dienstag, dem 02.05.2017 unter Punkt 06. der Tagesordnung folgenden Beschluss gefasst:

BA-Beschluss Nr.: 76/17
Berichtigung der „Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs für das Gebiet „Alt-Treptow” im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin” vom 24.06.2016 (GVBL vom 08.07.2016, S. 413).
(Einreicher: BauStadtOrdDez)

I.
Das Bezirksamt beschließt die Berichtigung des § 6 der ,,Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs für das Gebiet „Alt-Treptow” im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin” vom 24.06.2016 (GVBL vom 08.07.2016, S. 413) wie folgt:

§ 6 Verletzung von Vorschriften
(1) Wer die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung überprüfen lassen will, muss
1. eine beachtliche Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften, die in § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BauGB bezeichnet sind,
2. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 des BauGB beachtliche Mängel des Abwägungs­vorganges,
3. eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die im AGBauGB enthalten sind, innerhalb eines Jahres seit Verkündung dieser Verordnung gegenüber dem Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin schriftlich geltend machen. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Nach Ablauf der in Satz 1 genannten Fristen werden die in den Nummern 1 bis 3 genannten Verletzungen oder Mängel gemäß § 215 Absatz 1 BauGB und gemäß § 32 Absatz 2 AGBauGB unbeachtlich.
(2) Die Beschränkung des Absatzes 1 gilt nicht, wenn die für die Verkündung dieser Verordnung geltenden Vorschriften verletzt worden sind.

II.
Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Stadtentwicklung und öffentliche Ordnung, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, beauftragt.

III.
Es sind keine Gründe bekannt, die gegen die Veröffentlichung der Beschlusstenorierung sprechen. Eine Veröffentlichung kann erfolgen, wenn kein Widerspruch bis zum Ablauf der Sitzung des Bezirksamtes erfolgt, in der die Vorlage beschlossen wird.

IV.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird der Beschluss zur Beschlussfassung vorgelegt.

Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin

Postanschrift
PF: 91 02 40
12414 Berlin