BA-Beschluss Nr.: 27/17
Das Bezirksamt hat in seiner 15. Sitzung am Dienstag, dem 07.02.2017 unter Punkt 9 der Tagesordnung folgenden Beschluss gefasst:
BA-Beschluss Nr.: 27/17
Bebauungsplanentwurf XVl-81 („Dämeritzsee”) im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Rahnsdorf
-Planreife für das Grundstück Fürstenwalder Allee 462, 470, 472, Flurstück 106 (hier: WA 8 des Bebauungsplanentwurfs XVl-81)
(Einreicher: BauStadtOrdDez)
la.
Das Bezirksamt stellt bezogen auf die Errichtung von drei Wohngebäuden mit insgesamt 126 Wohnungseinheiten (WE) auf dem Grundstück Fürstenwalder Allee 462, 470, 472, Flurstück 106, fest, dass der Bebauungsplan XVl-81 vom 16. November 2015 im Bezirk Treptow-Köpeni ck, Ortsteil Rahnsdorf (Anlage 1), nebst Begründung (Anlage 2 gemäß BA-Vorlage 455/16) sich in einem Stadium befindet, in dem anzunehmen ist, dass bis zur Festsetzung des Bebauungsplans Änderungen nicht eintreten werden.
lb.
Das Bezirksamt stimmt der Errichtung von drei Wohngebäuden mit insgesamt 126 WE zu, da anzunehmen ist, dass das Bauvorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs XVl-81 nicht entgegensteht (Anlage 2).
II.
Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Stadtentwicklung, und öffentliche Ordnung, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, beauftragt.
III.
Die Bezirksverordnetenversammlung wird über den Beschluss in Kenntnis gesetzt (Anlage 3).
IV.
Es sind keine Gründe bekannt, die gegen die Veröffentlichung der Beschluss tenorierung sprechen. Eine Veröffentlichung kann erfolgen, wenn kein Widerspruch bis zum Ablauf der Sitzung des Bezirksamtes erfolgt, in der die Vorlage beschlossen wird.
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