BA-Beschluss Nr.: 3/21

Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat in seiner 1 / IX. Sitzung am 05.11.2021
unter Punkt 3. der Tagesordnung folgenden Beschluss gefasst:

BA-Beschluss Nr. 3/21
Übertragung der Zuständigkeit zum Erlass von Widerspruchsbescheiden
(Einreicher: Bezirksbürgermeister)

I.
Das Bezirksamt überträgt mit sofortiger Wirkung die Zuständigkeit zum Erlass des Widerspruchsbescheid in den von § 27 Abs. 1 Buchst. b AZG erfassten Verwaltungsangelegenheiten für den jeweiligen Geschäftsbereich auf das Bezirksamtsmitglied, dem der Geschäftsbereich zu geordnet ist, sofern dieses Bezirksamtsmitglied nicht selbst den Verwaltungsakt erlassen hat.

II.
Das Bezirksamt überträgt mit sofortiger Wirkung die Zuständigkeit zum Erlass des Widerspruchsbescheids in den von § 67 Satz 2 ASOG erfassten Ordnungsangelegenheiten für den jeweiligen Geschäfftsbereich auf das Bezirksamtsmitglied, dem der Geschfftsbereich zugeordnet ist, sofern dieses Bezirksamtsmitglied nicht selbst den Verwaltungsakt erlassen hat.

III.
Jedes Bezirksamtsmitglied hat dem Bezirksamtskollegium jährlich im Januar über die Widerspruchsentscheidungstätigkeit in seinem Geschäftsbereich im vorangegangenen Kalenderjahr in eine Vorlage zur Kenntnisnahme zu berichten.

IV.
Der Bezirksamtsbeschluss Nr. 03/16- Übertragung der Zuständigkeiten zum Erlass von Widerspruchsbescheiden- vom 28.10.2016 wird durch diesen Beschluss mit sofortiger Wirkung ersetzt.

V.
Es sind keine Gründe bekannt, die gegen eine Veröffentlichung dieses Beschlusses sprechen. Eine Veröffentlichung kann erfolgen, wenn kein Widerspruch bis zum Ablauf der Sitzung des Bezirksamtes erfolgt , in der die Vorlage beschlossen wird .

Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin

Postanschrift
PF: 91 02 40
12414 Berlin