Projekt: Landschaftsplan XVI-L 2 Vollkropfwiesen

Der Landschaftsplan (L-Plan) ist ein Instrument der Landschaftsplanung, der die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die im Landschaftsprogramm einschließlich des Artenschutzprogramms Berlin enthalten sind, für die örtliche Ebene konkretisiert und den näheren lokalen Erfordernissen und Maßnahmen anpasst. Die rechtliche Grundlage bildet das Berliner Naturschutzgesetz i.V.m dem Bundesnaturschutzgesetz. Ziel der Planung ist es Leben und Gesundheit des Menschen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, dass die biologische Vielfalt, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sowie Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft. Hierzu werden die konkretisierten Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege für einen festgelegten Geltungsbereich dargestellt und gem. § 11 Abs.2 BNatSchG begründet. Durch die Landschaftsplanverfahren ist es möglich, das gesamte Spektrum der Forderungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege darzustellen und öffentlich zu diskutieren. Vorab wird eine Bestandsaufnahme und -analyse durchgeführt, deren Bewertung dann in die Zielsetzung des L-Plans einfließt und die notwendigen Maßnahmen zur Zielerreichung formuliert. Die Aufstellung und Festsetzung eines L-Plans erfolgt unter Beteiligung der Bürger*innen und der anerkannten Naturschutzverbände. Zum Abschluss des durchzuführenden Verfahrens wird der L-Plans als Rechtsverordnung – wie ein Bebauungsplan – festgesetzt. Das Instrumentenspektrum der Landschaftspläne reicht von baulichen Maßnahmen über Verpflichtungen zum Erhalt und zur Nachpflanzung von Vegetationsbeständen zur Sicherung von Biodiversität und Biotopverbund bis hin zur Sicherung der Erlebbarkeit landschaftlicher Strukturen und der Erholungsnutzung. Darüber hinaus kann er zur Vorbereitung landschaftsplanerischer Entwicklungen und Maßnahmen im urbanen Raum dienen.

  • Projektsteckbrief-Landschaftsplan XVI-L 2 Vollkropfwiesen

    PDF-Dokument (451.4 kB)

  • Projektbeginn:
    Juli 1992

    Daten und Fakten:
    Gebietsgröße ca. 6,9 ha

  • Projektende:
    ungewiss,
    seit 1994 keine weitere Befassung

    Stand der Umsetzung (nächster Meilenstein):
    Ziel dieses Landschaftsplanes ist es, eine Wiesen-Röhricht-Pflanzengesellschaft zu schützen und die dort vorhandenen
    Lebensräume zu sichern sowie die Erlebbarkeit des Gebietes zu verbessern. Es ist eine Fortführung der Planung von 1988. In diesem empfindlichen Gebiet gilt es, die Lebensräume für die vielfältigen Arten – vor allem seltene Vögel, Reptilien/ Lurche und Libellen – zu sichern.

  • Kontakt:
    Stadtplanung:
    Frau Langen, Tel.: (030) 90297–2626

    Bewertung der Zielstellung nach Abschluss:
    L-Pläne sind qualitativer Natur und insbesondere für die Klimaanpassung von Relevanz.