Ausschuss für Partizipation und Integration

Rathaus Treptow

Die bezirkliche Verwaltung wiederum ist zweigeteilt: das Bezirksamt (mit dem Bezirksbürgermeister und den Stadträten sowie deren Dezernaten) und die Bezirksverordnetenversammlung, in deren Zusammenwirken das bezirkliche Leben geregelt wird. Die Existenz, Aufgaben und Befugnisse der Bezirksverordnetenversammlungen der mittlerweile nur noch zwölf Berliner Bezirke werden in den Artikeln 69 bis 77 der Verfassung von Berlin festgelegt.
Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) bestimmt die Grundlinien der Verwaltungspolitik des Bezirkes. Sie regt durch Empfehlungen und Ersuchen Verwaltungshandeln an, kontrolliert die Führung der Geschäfte des Bezirksamtes, entscheidet in den ihr vorbehaltenen Angelegenheiten und nimmt entsprechend der jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen Wahlen, Abberufungen und Feststellungen vor. Sie besteht aus 55 Mitgliedern und kann über alle Angelegenheiten vom Bezirksamt jederzeit Auskünfte verlangen.

  • Auch Sie können Ideen, Vorschläge und Anregungen in den Ausschuss für Partizipation und Integration mit einbringen!