Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis und Unfallsversicherung für Ehrenamtliche

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Polizeiliches Führungszeugnis

Für die ehrenamtliche Unterstützung von besonders schutzbedürftigen Menschen oder Kindern und Jugendlichen benötigen Sie ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis. Ein Gebührenpflicht besteht nicht, wenn ein Führungszeugnis zur Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit benötigt wird, die für eine gemeinnützige Einrichtung, für eine Behörde oder ein in § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe d EStG genannten Dienste ausgeübt wird.

Zur Beantragung wenden Sie sich bitte, gemeinsam mit der Ehrenamtskoordination Ihres Einsatzortes, an:

  • Koordinator der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit
    Fabian Bork
    Tel: 030 90297 2340
    E-Mail

Ehrenamtliche Helfer in den Flüchtlingsunterkünften sind gesetzlich unfallversichert

Für eine gute Integrationsarbeit sind ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unabdingbar. Daher ist es gut zu wissen: Ehrenamtliche sind über die Unfallkasse Berlin gesetzlich unfallversichert. Voraussetzung für den Schutz ist, dass die Hilfsleistung im Auftrag oder mit Zustimmung des Bezirksamtes oder des Landes Berlin ausgeübt wird. „Gibt jemand beispielsweise in einer Flüchtlingsunterkunft nur Kleidung ab, ist er nicht versichert. Wer aber in Absprache mit dem Bezirksamt tätig wird, steht dabei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung“, erläutert Wolfgang Atzler, Geschäftsführer der Unfallkasse Berlin.

Unter Versicherungsschutz steht die ehrenamtliche Tätigkeit selbst. Aber auch der Weg zum Ehrenamt und zurück nach Hause ist versichert, sofern keine privaten Umwege gemacht werden. Der Versicherungsschutz entsteht gewissermaßen automatisch, die oder der ehrenamtlich Tätige muss sich nicht bei der Unfallkasse anmelden. Die Versicherung ist für ihn beitragsfrei. Wenn etwas passiert, sollte der freiwillige Helfer der Institution, für die er tätig wird – beispielsweise dem Bezirksamt – den Unfall melden. Nach einem versicherten Unfall übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die stationäre Behandlung, die Pflege zu Hause oder in Heimen oder notwendige Rehabilitationsmaßnahmen. Bei bleibenden Schäden kann eine Rente gezahlt werden.

Die Broschüre zum Versicherungsschutz Ehrenamtlicher von der Unfallkasse Berlin finden Sie hier: http://www.unfallkasse-berlin.de/ehrenamtlich-taetige/broschueren-und-faltblaetter/.

Informationen zu weiterführenden Rückfragen, erhalten Sie hier:

  • Unfallkasse Berlin
    Culemeyerstraße 2
    12277 Berlin
    Tel.: 030 / 7624-0
    Fax: 030 / 7624-1114
    E-Mail
    Internet: