Gesamtstädtisch gesteuert und qualitätsgesichert: Jetzt gilt ein neues Gesetz zur Unterbringung wohnungsloser Menschen | Landesamt wird deshalb umbenannt
Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung vom 29.04.2026
Immer mehr Menschen in Berlin haben keine Wohnung, und das Land Berlin hat die Pflicht, wohnungslose Menschen auch menschenwürdig unterzubringen. Mit dem Gesetz zur gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung (GStU-Umsetzungsgesetz) schafft Berlin jetzt die rechtlichen Voraussetzungen, um die Unterbringung wohnungsloser Menschen künftig gesamtstädtisch, qualitätsgesichert und nach einheitlichen Kriterien zu gestalten.
Das GStU-Gesetz war am 26. März 2026 vom Abgeordnetenhaus Berlin beschlossen worden. Am 15. April 2026 wurde es im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin (GVBl. Bln.) veröffentlicht. Es gilt seit dem 16. April 2026.
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