Berlin erhöht Mietzuschüsse für einkommensschwache Haushalte ab 1. Oktober 2023

Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Ab 1. Oktober werden in Berlin die Mietzuschüsse für einkommensschwache Haushalte nach der Ausführungsvorschrift für die Übernahme von Wohnkosten (AV-Wohnen) erhöht.

Das am 15.09.2023 im Amtsblatt veröffentlichte Rundschreiben der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung teilt mit, welche Kosten für die Unterkunft vom Jobcenter oder Sozialamt für Empfangende von Bürgergeld (früher Hartz IV bzw. Sozialhilfe) bzw. von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz übernommen werden.