Berlin setzt Rückführungen in den Iran aus

Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport vom 10.10.2022

Angesichts der anhaltenden Proteste und der gewaltsamen Lage im Iran wird Berlin bis auf weiteres von Rückführungen in den Iran absehen. Ausnahmen gelten jedoch für Gefährder und schwere Straftäter; die Rückführung dieses Personenkreises bedarf der einzelfallbezogenen Zustimmung der Fachaufsicht.

Rückführungen in den Iran sind in der Vergangenheit ohnehin nur selten erfolgt. In den Jahren 2020, 2021 und 2022 (Stand September 2022) wurden keine Abschiebungen in dieses Herkunftsland durchgeführt. Mit Stand August 2022 befanden sich 668 ausreisepflichtige iranische Staatsangehörige in der Zuständigkeit des Berliner Landesamtes für Einwanderung. Der größte Teil der Betroffenen (658 Personen) ist im Besitz einer Duldung.

Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport

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