Zwanzig Jahre Berliner Härtefallkommission
Die Härtefallkommission des Landes Berlin feiert heute ihr zwanzigjähriges Bestehen. Sie bietet Bleibeperspektiven für Menschen mit Migrations- oder Fluchthintergrund, die in Berlin keine Aufenthaltserlaubnis nach einer anderen Rechtsgrundlage erhalten können. Die Einrichtung der Kommission erfolgte im Januar 2005 auf Basis von § 23a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Zwanzig Jahre Berliner Härtefallkommission