Allgemein
Grundsätzlich möglich sind Baumpflanzungen auf Grundstücken im Bezirk Treptow-Köpenick.
Bewerben können sich Grundstückseigentümer*innen oder auch Pächter*innen.
Die Baumpflanzungen im Rahmen des Projektes „Hausbäume für Treptow-Köpenick“ erfolgen zusätzlich. Verpflichtungen zu Pflanzungen die über die Berliner Baumschutzverordnung (BaumSchVO), über Bebauungspläne oder durch eine andere öffentliche-rechtliche Vorschrift entstehen, können damit nicht verrechnet werden. Für Privathaushalte sind bis zu zwei Pflanzungen möglich. Alle anderen, wie Wohnungsbaugesellschaften und –genossenschaften, können sich um bis zu 8 Pflanzungen bewerben.
Ein Rechtsanspruch auf Pflanzung eines Hausbaums besteht nicht. Die untere Naturschutzbehörde Treptow-Köpenick (UNB) entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Mittel über die Auswahl der Bewerbungen.
Standortvoraussetzung
Mit der Bewerbung wird die grundsätzliche Eignung des gewünschten Standortes für den Hausbaum geprüft. Im Allgemeinen sind Standorte vor oder neben Häusern geeignet. Wichtig ist, dass der Baum von seinem Standort aus ins öffentliche Straßenland bzw. den öffentlich gewidmeten Raum hineinwirken kann. Dazu können auch Innenhofstandorte zählen, wenn Teile davon öffentlich zugänglich sind. Dies gilt beispielsweise, wenn sich dort ein öffentlich zugänglicher Spielplatz befindet. Die gewünschten Standorte werden durch die UNB auf ihre Eignung geprüft.
Weitere Standortvoraussetzungen:
• Der Baum benötig oberirdisch genügend Raum, um eine arttypische Krone entwickeln zu können. Aus diesem Grund muss der Standort genügend Abstand zur Hausfassade bieten. Weiterhin sind die Abstandsvoraussetzungen des Berliner Nachbarrechtsgesetztes (NachbG Bln) § 27 in Abhängigkeit der Baumart von mindestens 1,5 m bzw. 3 m einzuhalten.
• Für eine gute Entwicklung benötigt der Baum auch unterirdisch genügend Raum zur Ausprägung seiner Wurzeln. Durch den/die Bewerber*in ist sicherzustellen, dass der Baum nicht zu nah an unterirdisch verlaufenden Leitungen gepflanzt wird. Für eventuell entstehende Schäden trägt der/die Grundstückseigentümer*in bzw. der/die Pächter*in die Verantwortung.
Baumarten
Die gewünschte Baumart ist aus der Baumartenliste „Hausbäume für Treptow-Köpenick“ auszuwählen. Dabei sind in der Bewerbung mehrere Alternativen anzugeben, um so möglichen Lieferschwierigkeiten bei einzelnen Baumarten entgegenzuwirken. Im Rahmen eines Ortstermins wird geprüft, ob die gewünschten Baumarten zu den potenziellen Standorten passen. Anpassungen und Änderungen werden eng mit den Bewerber*innen abgestimmt.
Gepflanzt werden lediglich hochstämmige Laubbaumarten.
Anwuchspflege und Verpflichtung
Zwischen den Eigentümer*Innen oder Pächter*innen und der UNB wird eine schriftliche Vereinbarung zur Pflanzung und Pflege des Baumes geschlossen. Entsprechend dieser untersteht der Baum mit Pflanzung der BaumSchVO.
Bei Ausfall des Baumes ist dieser nach den Regelungen der BaumSchVO zu ersetzten.
Bewerbungsverfahren und zeitlicher Ablauf
Die Bewerbung ist bis zum 30.06.2023 schriftlich oder per E-Mail an hausbaum@ba-tk.berlin.de einzureichen.
Der Bewerbung ist ein Lageplan mit dem/den gewünschten Baumstandort/en beizulegen.
Nach Prüfung der Bewerbung wird ein Ortstermin vereinbart. Vor Ort wird die Standorteignung der gewünschten Baumarten geprüft und individuell dazu beraten.
Die Bewerber*innen erhalten eine Rückmeldung, ob ihre Bewerbung in diesem Jahr berücksichtigt werden kann.
Die Pflanzungen finden hauptsächlich bis zum 31.11.2023 statt. Da je nach Baumart eine Pflanzung im darauffolgenden Frühjahr günstiger sein kann, erfolgt ggf. ein zweiter Pflanzdurchgang im Frühjahr 2024.