"Schrottfahrräder"

SchrottfahrräderH

Wo kann ich "Schrottfahrräder" melden?

“Schrottfahrräder” können Sie hier online melden:

www.ordnungsamt.berlin.de

Um den Prozess zu beschleunigen, fügen Sie bitte ein Foto des “Schrottfahrrads” bei.

Was ist ein "Schrottfahrrad"

Die Definition eines Schrottfahrrades oder eines verwahrlosten Fahrrads ist in der Verwaltungspraxis:

  • stark verrostet, durch Pflanzen zugewachsen
  • fehlende Fahrradteile (Reifen, Lenker, Sattel)
  • insgesamt nicht betriebsbereit

Die Übergänge sind fließend, deshalb beurteilen Bedienstete den Zustand vor Ort und treffen eine Einzelfallentscheidung.

Wer stellt "Schrottfahrräder" fest?

Mitarbeitende des Ordnungsamts, der Polizei, des Straßen- und Grünflächenamtes. Dabei werden auch Meldungen von Bürgerinnen und Bürger nachgegangen.

Wie ist der Ablauf einer Räumung?

Handelt es sich bei dem Fahrrad um Schrott (unbrauchbar, nicht mehr betriebsbereit), dann wird das Fahrrad ohne eine Kennzeichnung anzubringen abgeholt.

Wenn das Fahrrad noch einigermaßen betriebsbereit aussieht, wird es mit einem gelben “Punkt” markiert. Der oder die Verantwortliche wird so darauf hingewiesen, dass das Fahrrad vom öffentlichen Straßenland innerhalb von 4 Wochen entfernt werden muss, da es ansonsten eingezogen wird. Rechtsgrundlage hierfür ist: § 14 Abs. 1 Berliner Straßengesetz (BerlStrG).

Die Beräumung erfolgt in der Regel nach 4 Wochen.
Es wird überprüft, ob das Fahrrad gestohlen wurde oder ob ein Eigentümer oder eine Eigentümerin bekannt ist.

Was passiert mit dem beräumten Fahrrad?

Nach verstrichener Frist wird das Fahrrad durch eine gemeinnützige Einrichtung beräumt. Die eingezogenen Fahrräder werden nach Aufarbeitung an Bedürftige abgegeben.