Sondernutzungserlaubnis für Regentonnen auf dem Gehweg

Fass voller Wasser

Regentonnen auf dem Gehweg vor dem Haus können großen Nutzen bringen. Sie sind besonders dann sinnvoll, wenn das gesammelte Regenwasser von Anwohnenden langfristig zum Gießen von Beeten,
Baumscheiben, Blumenkübeln oder Bäumen in der näheren Umgebung verwendet wird.

Wer in Berlin eine Regentonne auf dem Gehweg aufstellen will, braucht eine Sondernutzungserlaubnis nach dem Berliner Straßengesetz. Die Erlaubnis müssen Sie beim Straßen- und Grünflächenamt beantragen, bevor Sie die Regentonne aufstellen.

Die Sondernutzungserlaubnis wird vorerst nur bis zum 31.12.2026 erteilt. Bitte beachten Sie, dass die Regentonne von den Inhaberinnen oder Inhabern (nach Auslaufen der Sondernutzungserlaubnis) auf eigene Kosten entfernt oder zurückgebaut werden muss. Dies gilt auch, falls der öffentliche Straßenraum zwischenzeitlich für andere öffentliche Zwecke benötigt wird.

Alle Informationen zu den Voraussetzungen und zum Antrag finden Sie auf dieser Seite.

Erlaubnis beantragen

Am Ende der Seite finden Sie ein Antragsformular zum Downlaod. Dies enthält alle wichtigen Informationen, die Sie für die Beantragung einer Regentonne wissen müssen. Bitte denken Sie daran,
alle dort genannten Anlagen direkt mitzusenden.

Erforderliche Unterlagen
Bitte senden Sie folgende Unterlagen für die Antragstellung ein:

  • Antrag auf Sondernutzung mit folgenden Inhalten:
  • genaue Angaben zum/zur Antragsstellenden (Name, Anschrift)
  • geplanter Beginn der Sondernutzungserlaubnis
  • genaue Beschreibung der Art der Regentonne und Charakteristika (z.B. Volumen, Höhe, Breite, Durchmesser, Höhe Einlass und Auslass)
  • Angaben, wie die Regentonne installiert wird (sind alle Voraussetzungen erfüllt?)
  • Skizze zur geplanten Aufstellung und verbleibende Gehwegbreite
  • Kopie der Einwilligung des Hauseigentümers und, falls abweichend, des Eigentümers des Fallrohrs

Wichtige Hinweise

  • Für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis fallen 60 Euro Verwaltungsgebühren an.
  • Es entstehen keine Sondernutzungsgebühren.
  • Sämtliche Kosten für die Aufstellung und Unterhaltung der Regentonne (z.B. Anschaffung, Lastverteilplatten, Installation, Reparaturen etc.) liegen beim Antragsteller.
  • Bei vollständigen Unterlagen dauert die Bearbeitungszeit ungefähr vier Wochen.
  • Die Regentonne muss die Voraussetzungen erfüllen (siehe Antragsformular)
  • Die Erlaubnis erfolgt vorerst nur befristet bis 31.12.2026.

Anforderungen an eine Regentonne im öffentlichen Raum

  • Das Fallrohr, an das die Regentonne angeschlossen wird, muss vom Dach abgehen (nicht vom Balkon oder Ähnliches)
  • Die Gehwegbreite sollte inkl. Regentonne noch 2,50 m betragen.
  • Die Regentonne darf nicht mehr als 90 cm in den Gehweg hineinragen.
  • Es muss eine stabile und ebene Standfläche durch Lastverteilerplatten ermöglicht werden. Die Lastverteilplatte sollte dabei der Größe der Regentonne entsprechen, um kein Hindernis darzustellen.
  • Es dürfen keine öffentlichen Anlagen, wie z.B. Hydranten, Stromkästen etc. unzugänglich werden.
  • Es dürfen keine Stolpergefahren durch herumliegende Schläuche, Kannen oder Sonstiges entstehen.
  • Die Hauseigentümer des Fallrohrs und der Fassade müssen zustimmen. Dies können abweichende Eigentümer sein.
  • Sofern das Gebäude bzw. die Liegenschaft unter Denkmalschutz steht muss die Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde vorliegen.
  • Die Regentonne muss fest an der Wand verankert sein, sodass sie nicht umfallen kann (z.B. bei Windböen oder durch Vandalismus).
  • Die Regentonne muss rückgebaut werden können.
  • Die Regentonne muss verschlossen sein, um Mückenbrutstätten und Vermüllung zu verhindern.
  • Die Regentonne muss durch einen sogenannten Regensammler am Fallrohr fachgerecht angeschlossen sein.
  • Ein Überlaufen der Tonne muss durch eine technische Vorrichtung ausgeschlossen sein (z. B. durch einen Regensammler mit Überlaufstopp).
  • An der Regentonne sollte der Hinweis „Kein Trinkwasser“ und die Informationen des Verantwortlichen gut sichtbar in der Nähe des Wasserhahns angebracht sein.
  • Jegliche Pflege, Verantwortung und Haftung für die Regentonne liegt bei dem Eigentümer oder der Eigentümerin.

Downloads

  • Antrag zur Aufstellung einer Regentonne

    Dieses Dokument ist nicht barrierefrei

    DOCX-Dokument (67.1 kB)

  • Skizze zur Aufstellung einer Regentonne

    Dieses Dokument ist nicht barrierefrei

    JPG-Dokument (70.8 kB)

Kontakt

Bezirksamt Treptow-Köpenick
Straßen- und Grünflächenamt

Postanschrift

PF: 910 240
12414 Berlin

Sondernutzung – Köpenick
Tel.: (030) 90297–5535

Sondernutzung – Treptow
Tel.: (030) 90297–5532