Bescheinigung über Erschließungsbeiträge

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Erschließungsbeiträge

Eigentümer/-innen, Erbbauberechtigte und dinglich Nutzungsberechtigte von Grundstücken sind nach dem Baugesetzbuch und dem Erschließungsbeitragsgesetz verpflichtet für die erstmalige endgültige Herstellung der ihre Grundstücke erschließenden Straßen die umlagefähigen Kosten zu zahlen. Umlagefähige Kosten sind zum Beispiel Kosten für Fahrbahn, Geh- und Radwege, Beleuchtung, Freilegung, Grunderwerb, Regenentwässerung.

Die Abrechnung erfolgt nach Herstellung der Erschließungsanlage, gegebenenfalls auch nach Herstellung einzelner Teileinrichtungen. Die Eigentümer/-innen der erschlossenen Grundstücke erhalten anschließend einen Erschließungsbeitragsbescheid mit der Angabe des zu zahlenden Erschließungsbeitrags.

Erschließungsbeitragsbescheinigungen

Bescheinigung über Erschließungsbeiträge enthalten die wesentlichen erschließungsrechtlichen Angaben zu einem Grundstück. Die Ausstellung einer solchen Bescheinigung ist gebührenpflichtig. Mittels einer Erschließungsbeitragsbescheinigung können Sie sich darüber informieren,
  • ob für Ihr Grundstück bereits Erschließungsbeiträge gezahlt wurden bzw. nach § 15a EBG nicht mehr erhoben werden.
  • ob gegebenfalls zu einem späteren Zeitpunkt damit zu rechnen ist, dass noch Erschließungsbeiträge erhoben werden.
  • ob noch Beiträge offen sind. Offene Beiträge ruhen als öffentliche Last auf dem Grundstück.

Antrag und Bearbeitung

Ein Antrag kann formlos schriftlichper E-Mail, per Post oder Fax gestellt werden. Antragsberechtigt sind nur Grundstückseigentümer/-innen oder von diesen Bevollmächtigte (unter Einreichung der Vollmacht).
Bitte beachten Sie, dass die Antwort in jedem Falle schriftlich erfolgt und daher unabhängig vom gewählten Weg der Antragstellung Ihre Adresse benötigt wird. Telefonisch können die entsprechenden Auskünfte nicht erteilt werden.

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. zwei bis vier Wochen. Die Verwaltungsgebühren für eine Erschließungsbeitragsbescheinigung liegen je Grundstück bei 31 Euro.

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Rehberg
Grundstücks-, Schadens- und Ordnungsangelegenheiten
Straßen- und Grünflächenamt

Postanschrift
Postfach: 91 02 40
12414 Berlin